GMED2112 Patientenversorgung im ambulaten Gesundheitswesen

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr. Henning Schneider
Lehrende
  • Thomas Karg
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Erfolgreiche Teilnahme:

  • GMED1001 Medizinische Grundlagen I
  • GMED1002 Medizinische Grundlagen II
Inhalte

Folgende Inhalte werden behandelt:

Praxisorganisation:

  • Regelungen zum Patientenmanagement
  • Regelungen zur Kommunikation mit Patienten
  • Regelungen zum Patientenrecall
  • Regelungen zum Überweisungsmanagement
  • Regelungen im Umgang mit Hausbesuchen
  • Regelungen für Notfälle
  • Regelungen zur betriebswirtschaftlichen Steuerung der Praxis

Häufig vorkommende Erkrankungen in Bezug auf Pathogenese, Diagnostik und Therapie:

  • Hypertonie
  • Herzinsuffizienz
  • Diabetes mellitus
  • Asthma, COPD
  • Schildrüsenfunktionsstörungen
  • AVK
  • Rheumatische Erkrankungen
Qualifikations- und Lernziele

Die Studierenden erlangen grundlegende Kenntnisse über den organisatorischen Aufbau der Patientenversorgung im ambulanten Gesundheitswesen. Die Studierenden sind in der Lage, organisatorische Abläufe zu beschreiben und die grundlegenden diagnostischen und therapeutischen Vorgehensweisen der der ambulanten Medizin zu benennen und zu erklären.

Fachkompetenzen
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 6 CrP
  • Arbeitsaufwand 90 Std.
  • Präsenzzeit 30 Std.
  • Selbststudium 60 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • Seminaristischer Unterricht 2 SWS

Studiensemester
  • Medizinische Informatik (B.Sc. 2016) - 4. - 5. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Einmal im Jahr
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Prüfungsvorleistung: Anwesenheitspflicht (80%)

Prüfungsleistung: Klausur mit offenen und/oder Multiple-Choice-Fragen (Multiple-Choice-Anteil wird den Studierenden rechtzeitig und
in geeigneter Art und Weise bekannt gegeben)

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien

Wird bei Beginn der Veranstaltung besprochen

Rechtliche Hinweise