GRE2110 Sozial- und Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr. Thomas Friedl
Lehrende
  • Seyed Shahram Iranbomy
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Inhalte

Folgende Inhalte werden behandelt:

  • Grundlagen des Arbeitsrechts
  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI
  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB IV
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung (SGB III)
  • Weitere ausgewählte Inhalte aus dem SGB, mit begleitenden rechtlichen Bestimmungen
Qualifikations- und Lernziele

Die Studierenden besitzen Grundkenntnisse des Sozial- und Arbeitsrechts mit dem Bezug auf das Gesundheitssystem. Sie kennen die Gesetzsystematik des SGB im Allgemeinen und die Zuständigkeiten und Handlungsebenen der jeweiligen Vorschriften im Weiteren. Sie sind in der Lage Lösungen zu sozialrechtlichen Fragestellungen zu entwickeln.

Fachkompetenzen
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Sozialkompetenzen
Selbstkompetenzen
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 6 CrP
  • Arbeitsaufwand 180 Std.
  • Präsenzzeit 60 Std.
  • Selbststudium 120 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • Seminaristischer Unterricht 2 SWS

  • Praktikum 2 SWS

Studiensemester
  • Medizinische Informatik (B.Sc. 2016) - 4. - 5. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Einmal im Jahr
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Prüfungsvorleistung: Anwesenheitspflicht Praktikum 80%;

Prüfungsleistung: Projektarbeit mit mündlicher Prüfung in Verbindung mit der Präsentation der Projektergebnisse
oder Klausur (Art des Leistungsnachweises wird den Studierenden rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben)

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien
  • Waltermann R.: Sozialrecht. C F Müller Verlag, Heidelberg
  • Sozialgesetzbuch: SGB, Beck-Texte im dtv
  • Aktuelle Gesetze und Verordnungen

Rechtliche Hinweise