GMED3032 Projektphase

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr. Thomas Friedl
Lehrende
  • verschiedene Lehrende
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Zulassung laut PO Anlage 3

Inhalte

Die Projektphase findet in enger Abstimmung mit der betreuenden Dozentin oder dem betreuenden Dozenten statt und wird vom Projektseminar (GMED3033) begleitet. Die Aufgabenstellungen werden individuell vor Beginn der Projektphase definiert und festgelegt. Hier können die Studierenden die, während des Studiums, gewonnenen Erkenntnisse vertiefen und unter Anleitung (THM interne und externe Betreuer) ihr Bachelor-Projekt erarbeiten.

  • In der Projektphase soll die Studentin oder der Student Studiengangs adäquate berufsqualifizierende Tätigkeiten zur Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld ausüben.
  • Die oder der Studierende soll eine praktische Ausbildung an fest umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die inhaltlich der Studienrichtung des Bachelorstudiums entsprechen.

Alle gewonnenen Erfahrungen sollen dann im Rahmen eines Projektseminars (GMED3033) präsentiert werden.

Qualifikations- und Lernziele

Die Ziele der Projektphase sind in der Ordnung für die Projektphasegeregelt.
Die Studierenden können selbstständig ein Thema nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten bearbeiten. Sie haben Einblicke in die organisatorischen Strukturen und betriebswirtschaftlichen Abläufe der Ausbildungsstelle und sind auf die Anforderungen der Bachelorarbeit vorbereitet.

Fachkompetenzen
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Sozialkompetenzen
Selbstkompetenzen
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 12 CrP
  • Arbeitsaufwand 360 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 2 SWS
  • Praktikum

Studiensemester
  • Medizinische Informatik (B.Sc. 2016)
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

mindestens 12 Wochen in der Praxis
Prüfungsleistung: Präsentation der Ergebnisse mit schriftlichem Bericht

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.

Rechtliche Hinweise