GMED3001 Berufspraktische Phase
- Prof. Dr. Axel Schumann
- verschiedene Lehrende
Zulassung laut PO Anlage 3
Es sind die Hinweise und Vorgaben des Merkblatts zum Praktikum in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Dieses erhalten Sie vom Studiengangsleiter.
Die Studierenden kümmern sich eigenaktiv um eine Praktikumsstelle.
Für Praktika in Institutionen der direkten Patientenversorgung oder z.B. Labore müssen die Studierenden einen Basisimpfschutz nach den jeweils geltenden Bestimmungen der ständigen Impfkommission des Robert Koch Instituts besitzen. Der Student ist selbst für seinen Impfschutz verantwortlich. Der bestehende Impfschutz muss dem Modulverantwortlichen vor Praktikumsbeginn nachgewiesen werden. Der Modulverantwortliche kann, in Bezug auf die Impfverpflichtung, in begründeten Fällen und nach Einzelfallprüfung, Ausnahmen zulassen. Über mögliche gesundheitliche Risiken im Rahmen der Tätigkeit im Gesundheitswesen müssen sich die Studierenden in den Modulen Medizinische Grundlagen I oder II informieren.
Die Ausrichtung der Berufspraktischen Phase (BPP) sollte sich an den Schwerpunktmodulen orientieren. Im Rotationsverfahren durchlaufen die Studenten während des Praktikums eine Auswahl aus Abteilungen, die mit dem Praktikumsbetrieb festgelegt wird, und übernehmen hier, soweit möglich, unter Anleitung Teilaufgaben aus mindestens einer der jeweiligen Bereichen:
Radiologie, Labor, Patientenverwaltung, Medizin-Controlling, IT und Organisation, Medizintechnik, Pflegestationen, Ärztlicher Dienst, Diagnostik (EKG, EEG, EMG, Endoskopie etc.), Therapieeinheiten (Ergotherapie, Physiotherapie etc.)
Das Praktikum wird in Abstimmung mit der Studiengangsleitung in einer Einrichtung des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus, Praxis, MVZ, Pflegeheim, Dienstleister, Firmen etc.) durchgeführt. Das Praktikum hat das Ziel, dass die Studierenden, die Funktionsbereiche und Arbeitsabläufe in der Praxis kennenlernen und an die medizinischen Berufsgruppen herangeführt werden. Mit dem Durchlaufen verschiedener Themenbereiche, können die Studierenden die jeweiligen, spezifischen Anforderungen an Medizin-Manager erkennen. Studierende sollen hier Teilaufgaben selbständig übernehmen und so schrittweise an die eigene Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben herangeführt werden. Dabei sind die Studierenden in der Lage sich in bestehende Arbeitsprozesse zu integrieren.
Die Studierenden können ihr eigenes berufliches Selbstverständnis reflektieren und sich kritisch mit der beruflichen Realität und den betrieblichen Anforderungen auseinander setzten.
- 12 CrP
- Arbeitsaufwand 360 Std.
- Präsenzzeit 310 Std.
- Selbststudium 50 Std.
- 2 SWS
Praktikum
- 2 SWS Begleitseminar
- Medizinisches Management (B.Sc. 2016) - 6. Semester
Nein
Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.
Prüfungsvorleistung: schriftlicher Praktikumsbericht
Prüfung: Mündliche Prüfung
Rechtliche Hinweise
- Diese Informationen geben den in den Online-Diensten für Studierende erfassten Datenbestand wieder.
- Die rechtskräftigen und damit verbindlichen Fassungen der Modulhandbücher finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der THM (AMB).
- Alle gültigen Prüfungsbestimmungen für die THM-Studiengänge können Sie außerdem in komfortabler Leseversion über den Downloadbereich auf der Homepage des Prüfungsamts einsehen.