GMED3002 Projektphase

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr. Axel Schumann
Lehrende
  • verschiedene Lehrende
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Zulassung laut PO Anlage 3

Inhalte

Die Ausrichtung der Projektphase sollte sich an den Schwerpunktmodulen orientieren. Die Projektphase findet in enger Abstimmung mit der betreuenden Dozentin oder dem betreuenden Dozenten statt und wird vom Projektseminar (MED3003) begleitet. Die Projektphase kann auf die Lerninhalte und Aufgabenstellungen der Berufspraktischen Phase aufbauen. Die Aufgabenstellungen werden individuell vor Beginn der Projektphase definiert und festgelegt. Hier können die Studierenden die, während der Berufspraktischen Phase, gewonnenen Erkenntnisse vertiefen und unter Anleitung (THM interne und externe Betreuer) ihr Bachelor-Projekt erarbeiten. Alle gewonnenen Erfahrungen sollen dann im Rahmen eines Projektseminars (MED3003) präsentiert werden.

Qualifikations- und Lernziele

Die Ziele der Projektphase sind in der Ordnung für die Praxisphasen (Berufspraktische Phase, Projektphase) des Bachelorstudiengangs Medizinisches Management geregelt. Die Studierenden können selbstständig ein Thema nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten bearbeiten, die inhaltlich eine Fortsetzung der Berufspraktischen Phase sein kann. Sie sind auf die Anforderungen der Bachelorarbeit vorbereitet.

Fachkompetenzen
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Sozialkompetenzen
Selbstkompetenzen
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 12 CrP
  • Arbeitsaufwand 360 Std.
  • Präsenzzeit 310 Std.
  • Selbststudium 50 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 2 SWS
  • Praktikum

Studiensemester
  • Medizinisches Management (B.Sc. 2016)
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

mindestens 10 Wochen in der Praxis

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.

Rechtliche Hinweise