ASKK Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatoren

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr.-Ing. Katja Andrea Silbe
Lehrende
  • Ulrich Peppler
  • Prof. Dr.-Ing. Katja Andrea Silbe
  • Emanuel Wahl
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Kurzbeschreibung

Die Studierenden erlernen wesentliche die für die Tätigkeit als Koordinierende erforderlichen Arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30, Abschnitt 4.2). Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen konkretisieren die Verordnung über Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen (BaustellV) und dienen der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen. Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sind Bestandteil der erforderlichen Qualifikationen von Sicherheitsund Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung.

Inhalte

Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen auf Baustellen und bei späteren Arbeiten an den baulichen Anlagen. Ressourcenschonende Organisation des Arbeitsschutzes auf Baustellen.

Inhalte
- Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Einrichtungen der Ersten Hilfe
- Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Gefährdung durch Absturz
- Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Sicherer Einsatz von Leitern, fahrbaren Arbeitsbühnen und Hubarbeitsbühnen
- Gefährdungen durch Elektrizität
- Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
- Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration
- Gefährdungen durch Gefahrstoffe
- Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
- Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
- Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten
- Persönliche Schutzausrüstung
- Organisation des sicheren Personen- und Fahrzeugverkehrs auf der Baustelle
- Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen
- Arbeitszeitregelung

Qualifikations- und Lernziele

Fachkompetenzen
Die Studierenden können
- die Arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse hinsichtlich ihrer Bedeutung einordnen, um bei der Planung und der Ausführung eines Bauvorhabens die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes gesetzeskonform anzuwenden.
- die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen im Kontext der betrieblichen als auch in der baustellenbezogenen Organisation gegenüber den Auftraggebenden und deren Planern vertreten und unterstützen.

Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Die Studierenden können
- Gefährdungsbeurteilungen mit verschiedenen Hilfsmitteln (Software) dokumentieren. Sie berücksichtigen dabei auch die zeitlichen Bezüge und die Verantwortlichkeiten der einzelnen Handlungsschritten.
- die aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleitenden Maßnahmen mittels der erforderlichen Unterweisungen sowie Betriebsanweisungen praxisnah selbst erstellen.

Sozialkompetenzen
Die Studierenden können
- in Gruppen kooperativ und effektiv die ihnen gestellten Aufgaben in konstruktiver Zusammenarbeit lösen.
- sich gegenseitig mit ihrem individuellen Vorwissen unterstützen, über Lösungswege diskutieren und gemeinsam ihre jeweiligen Fragestellungen klären.
- dabei auch auf Lösungen aus ihrer betrieblichen Praxis zurückgreifen.
- die sich aus den jeweiligen Aufgaben ergebenden Verantwortlichkeiten den jeweiligen Führungskräften und Beschäftigten zuordnen und vermitteln.

Selbstkompetenzen
Die Studierenden können
- ihren Lernprozess den individuellen Ressourcen und Erfahrungen entsprechend sinnvoll planen und strukturieren.
- eigene Stärken und Schwächen erkennen und realistisch einschätzen.

ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 5 CrP
  • Arbeitsaufwand 150 Std.
  • Präsenzzeit 60 Std.
  • Selbststudium 90 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • Vorlesung und Übung
Studiensemester
  • Architektur (B.Eng. 2018) - 4. - 6. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Prüfungsvorleistungen

Übung (Art und Weise wird zu Vorlesungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise bekannt gegeben)

Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Klausur (90 min.)

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien

- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) und Regeln zur ArbStättV (ASR A2.1 u. w.)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Regeln zur BetrSichV (TRBS 2121 u. w.)
- Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) und Regeln zur GefstoffV (TRGS 519 u. w.)
- Baustellenverordnung (BaustellV) und Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30 u. w.)
- DGUV Vorschrift 1 Grundsätzliche der Prävention
- DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
- weitere DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätze
- Ordner BAUSTEINE

Rechtliche Hinweise