KSGA Kunsthistorische Sondergebiete der Architektur

Modulverantwortliche
  • Norbert Stephan Hanenberg
Lehrende
  • Norbert Stephan Hanenberg
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Kurzbeschreibung

Das Modul Kunsthistorische Sondergebiete der Architektur beschäftigt sich mit der Bedeutung und der Rezeption eigenständiger, architekturbegleitender Themenfelder ohne zeitlichen und geographischen Rahmen.

Inhalte

Einführung und Vermittlung von Grundkenntnissen oder vertieften Kenntnissenzu verschiedenen Themenbereichen:
- Architekten und ihr Werk als Ausdruck von Epochen und Stilen
- Einzelarchitekturen und ihre ikonografische Bedeutung
- Dokumentation von Architekturen an gebauten Beispielen (z.B. verformungsgetreues Aufmaß bis hin zu detaillierter Darstellung, Fotodokumentation, Rekonstruktionszeichnungen und Modellbau)
- die Baukunst als Ergebnis von der Planung hin zur Materialisierung
- Strategien der Archivarbeit (Suche, Bereitstellung und Auswertung von Informationen)

Qualifikations- und Lernziele

Fachkompetenzen
Die Studierenden können
- Lösungsansätze unterschiedlicher Denkschulen gegenüberstellen und können benennen, worin die Unterschiede in deren Grundannahmen liegen.
- verschiedene zeitlich-historische Zuordnungen mit eigenen Worten erklären und diese anwenden.

Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Die Studierenden können
- historische Entwicklungen und Zuschreibungen mit geeigneten Medien darstellen und verbal beschreiben.
- diese zeitlichen Zuschreibungen anwenden, um unterschiedliche Aufgabenstellungen zu identifizieren, Lösungsvorschläge vergleichend zu betrachten und diese in deren Wirkung auf die Geschichte der Architektur zu analysieren.
- Praxisvorträge bzw. Veröffentlichungen im Kontext des eigenen Fachgebiets kritisch reflektieren und angemessen kommentieren.

Sozialkompetenzen
Die Studierenden können
- ihren Teamprozess analysieren und gemeinsam Ziele zur Optimierung ableiten.
- in Gruppen kooperativ und effektiv Lösungen und Konzepte hinsichtlich der Aufgabenstellung entwickeln.
- diese Aufgabenstellungen und ihre Lösungsmöglichkeiten aus den genannten Gebieten kommunizieren.
- die Ergebnisse von Betrachtungen innerhalb der verschiedenen Disziplinen - Bau-, Architektur- und Kunstgeschichte - vermittelbar mit geeigneten unterschiedlichen Medien darstellen, vortragen und über diese Ergebnisse diskutieren.
- durch Gruppenarbeiten und -diskussionen komplexe Themen der kulturgeschichtlichen Betrachtung innerhalb eines definierten Architekturbereiches kritisch reflektieren und differenziert argumentieren.

Selbstkompetenzen
Die Studierenden können
- sich selbstständig neues Wissen aneignen.
- ihren Lernprozess den individuellen Ressourcen entsprechend sinnvoll planen und strukturieren und sich die Lerninhalte selbstständig erarbeiten.
- Lösungen konzentriert, genau und zielgerichtet erarbeiten.
- die eigene Arbeit verantwortungsvoll organisieren und selbständig durchführen, so dass die Ergebnisse plan- und anforderungsgemäß vorliegen.
- eigenständig die Anwendung der vergleichenden Betrachtung anhand von Architekturen und beschreibenden Texten umsetzen.

ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 5 CrP
  • Arbeitsaufwand 150 Std.
  • Präsenzzeit 60 Std.
  • Selbststudium 90 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • Vorlesung und Seminar
Studiensemester
  • Architektur (B.Eng. 2018) - 4. - 6. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Nach Bedarf
Unterrichtssprache
Deutsch
Prüfungsvorleistungen

Keine

Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

- Projektarbeit
- oder kleinere Übungen (Anzahl wird zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben) zu verschiedenen Themenbereichen
- oder Referat und / oder textlichen Ausarbeitung

Die Art der erforderlichen Leistungen wird rechtzeitig zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien

Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben

Rechtliche Hinweise