Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse gemäß Ausbilderverordnung (AEVO)
Ausbildereignung 1
Die Studierenden entwickeln ein Verständnis für betriebliche Ausbildungsprozesse von der Planung bis zur Beendigung der Ausbildung im Dualen System. Dazu gehören insbesondere das selbstständige Bearbeiten von grundlegenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Berufsbildungsrecht, das zielorientierte Beurteilen von auszubildenden sowie das Auswählen und Einstellen von Auszubildenden.
Ausbildereignung 2
Die Studierenden erwerben berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung. Diese Qualifizierungsmaßnahme umfasst folgende Handlungsfelder: Allgemeine Grundlagen der Didaktik im Lehrverhältnis und Förderung der Lernprozesse.
Ausbildereignung 3
Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse zum handlungsorientierten Bezug der Ausbilderarbeit. Diese Qualifizierungsmaßname umfasst folgende Handlungsfelder: Ausbildung in der Gruppe sowie Abschluss der Ausbildung.
Rechtliche Hinweise
- Diese Informationen geben den in den Online-Diensten für Studierende erfassten Datenbestand wieder.
- Die rechtskräftigen und damit verbindlichen Fassungen der Modulhandbücher finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der THM (AMB).
- Alle gültigen Prüfungsbestimmungen für die THM-Studiengänge können Sie außerdem in komfortabler Leseversion über den Downloadbereich auf der Homepage des Prüfungsamts einsehen.