Nachteilsausgleich
für schwangere / stillende Studentinnen und Studierende mit Familienaufgaben
Nach den Allgemeinen Bestimmungen der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen der THM (§ 6 Prüfungsleistungen, Vorleistungen, Absatz 6 und 7) können schwangere / stillende Studentinnen und Studierende mit Familienaufgaben unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Familienbedingte Nachteile während des Studiums können entstehen aufgrund von:
- unmittelbaren Einschränkungen durch Schwangerschaft oder Stillzeit
- Festsetzung mutterschutzrechtlicher Schutzmaßnahmen (z.B. Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen oder von festgestellten Gefährdungen)
- Nachteilsausgleich kann außerdem von Studierenden beantragt werden, die nahe Familienangehörige aufgrund einer Krankheit oder Behinderung betreuen
Zum Nachteilsausgleich aufgrund einer eigenen Behinderung oder chronischen Erkrankung berät das BliZ.
Ein Nachteilsausgleich wird immer im Einzelfall geprüft. Es gibt keine pauschalen Nachteilsausgleiche und es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Nachteilsausgleich. Die Ausbildungsinhalte, -menge sowie Schwierigkeitsgrad bleiben gleich, nur die Rahmenbedingungen können so verändert werden, dass ein Nachteil ausgeglichen wird.
Zunächst sollten Sie sich mit der zuständigen Lehrperson abstimmen. Oft findet sich eine Lösung auch bereits ohne den Weg über einen offiziellen Antrag auf Nachteilsausgleich. Der Antrag wird beim Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs (hier finden Sie eine Übersicht) gestellt. Wir vom Team der Familiengerechten Hochschule beraten Sie gern unterstützend und stellen Ihnen auf Anfrage ein Formular für Ihren Antrag zur Verfügung.