Bevorzugtes Einwahlverfahren und Nachteilsausgleich

Nicht immer lässt sich ein Studium problemlos mit Familienaufgaben in Einklang bringen. Wer schwanger ist oder ein Studium mit Kind oder mit Pflegeaufgaben absolviert, stolpert manchmal über Hürden, denen Studierenden ohne solche Verpflichtungen nicht begegnen.

Um den Studienalltag mit familiären Verpflichtungen einfacher meistern zu können, haben Sie die Möglichkeit, das bevorzugte Einwahlverfahren bei zulassungsbeschränkten Veranstaltungen zu nutzen. Außerdem können Sie über einen Antrag auf Nachteilsausgleich individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Ausgleichsmaßnahmen beantragen.

Nähere Informationen zu beiden Angeboten finden sie hier: