Auf dieser Seite finden Sie Ansprechpersonen für verschiedene studienspezifische und persönliche Fragen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Studium und Familie. Gerne stehen wir Ihnen für eine Erstberatung zur Verfügung und würden uns freuen, Sie persönlich kennenzulernen.
Gleichstellung/Familiengerechte Hochschule
Das Sachgebiet Gleichstellung/Familiengerechte Hochschule ist als erste Anlaufstelle mit Lotsenfunktion gedacht.
Wir bieten folgende Serviceleistungen an:
- Individuelle und persönliche Beratung bei familienrelevanten Themen
- Kinderbetreuung (Babysitterzuschuss, Ferienbetreuung, Kita-Plätze)
- Nachteilsausgleichen (Schwangerschaft, Betreuung bei Krankheit eines von ihr oder ihm überwiegend alleine zu versorgenden Kindes oder allein zu versorgenden nahen Angehörigen)
- Schwangerschaft und Mutterschutz
- Eltern-Kind-Zimmer in den Gebäuden A10 und D14 sowie diverse Wickelmöglichkeiten auf dem Campus
- Wickelmöglichkeiten an allen Standorten der THM
- Veranstaltungen für Studierende mit Kind
Mutterschutz
Seit dem 01.01.2018 gilt der gesetzliche Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen, wenn sie sich in Ausbildung oder einem verpflichtend vorgegebenen Praktikum befinden.
Hier finden Sie das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sachgebiet Gleichstellung/Familiengerechte Hochschule
Studieren mit Kind (Onlineportal Studierendenwerk Gießen)
Das Studierendenwerk Gießen hat in Kooperation mit der THM, der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Hochschule Fulda ein umfangreiches Informationsportal "Kind und Studium" entwickelt. Hier finden Sie Informationen zu Familienplanung, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, finanzielle Hilfen, Wohnen-Essen-Leben sowie Studieren mit Kind. Sie erreichen das Portal online unter Studieren mit Kind.
Studieren im Ausland mit Kind
Eine Beratung rund um ein mögliches Auslandsstudium mit Kind erhalten Sie im International Office.
Prüfungsangelegenheiten
Die allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen enthalten besondere Regelungen für Studierende mit Familienpflichten (§ 11). Die genauen Bestimmungen können Sie auf der folgenden Seite unten nachlesen (Allgemeine Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen / Masterprüfungsordnungen).
Eine rechtsverbindliche Beratung hierzu erhalten Sie beim Prüfungsamt.
Die Familiengerechte Hochschule unterstützt Sie gerne im Gespräch mit den Fachbereichen bei Problemen mit Veranstaltungs- und Prüfungszeiten sowie ggf. alternativen Prüfungsleistungen/Nachteilsausgleichen und anderen vereinbarkeitsrelevanten Themen rund um die Stundenplangestaltung.
Studienverlaufsberatung
Fragen zur Studienverlaufsplanung (inkl. Planung von Urlaubssemestern, Teilzeitstudium, Praxisphasen) beantwortet Ihnen die Zentrale Studienberatung.
Beurlaubung und Teilzeitstudium
Die Beantragung von Urlaubssemestern und eines Teilzeitstudiums aufgrund von Familienaufgaben erfolgt über das Studiensekretariat.
Finanzielle Hilfen
Neuerungen für Familien im Jahr 2024
Kinderzuschlag steigt
Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende erhalten mehr Kinderzuschlag: Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Zuschlag von maximal 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, bei denen das Einkommen nicht oder nur knapp reicht, um für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.
Mehr Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss entlastet Alleinerziehende. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn das andere Elternteil kein oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt.
Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss:
- für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren monatlich bis zu 230 Euro - und damit 43 Euro mehr als zuvor
- für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren monatlich bis zu 301 Euro - das sind 49 Euro mehr als zuvor
- und für Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro - also 57 Euro mehr als zuvor.
Kinderfreibetrag erhöht
Ab 2024 erhöht sich der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind.
Eltern können für Kinder Freibeträge erhalten, beispielsweise den Kinderfreibetrag. Er wird bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führt dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen.
Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird angehoben
Zum 1. Januar 2024 wird der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen erhöht , da auch im vergangenen Jahr die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Die Erhöhung beträgt:
- für Kinder bis sechs Jahre steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2024 von derzeit 437 auf 480 Euro an
- für Kinder von sieben bis einschließlich zwölf Jahren steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2024 von 502 auf 551 Euro an.
- für minderjährige Kinder ab 13 Jahren steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2024 von 588 auf 645 Euro an.
Leben die Eltern eines Kindes nicht zusammen, so muss derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, Kindesunterhalt zahlen. Der Mindestunterhalt beschreibt die Höhe, die der Unterhalt für Kinder mindestens haben muss. Er richtet sich nach den Beträgen der untersten Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle.
Kinderkrankentage erhöht
Wenn das Kind berufstätiger Eltern krank ist, können sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Sie bekommen vom Arbeitgeber dann keine Bezahlung. Gesetzlich Versicherte haben in diesem Fall Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Die Kinderkrankentage werden für 2024/2025 von zehn auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr erhöht . Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Wenn Eltern diese Tage in Anspruch nehmen, bekommen sie dafür Kinderkrankengeld.
Quelle 30.01.2024 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuregelungen-fuer-familien-2251002
Finanzielle Hilfen vor und nach der Geburt – Was beantrage ich wann und wo?
In der Übersicht des Studierendenwerks Gießen finden Sie Informationen zum Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG, Unterhaltsvorschuss, Bildungs- und Teilhabepaket sowie Informationen zur Bundesstiftung Mutter und Kind.
Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig an alle Familien mit Kindern gezahlt. Die aktuellen Beträge, weitere Voraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ein Antrag auf Kindergeld ist zu stellen bei der Familienkasse Hessen.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern mit einem niedrigen Einkommen. Sie können den Kinderzuschlag für unverheiratete Kinder (bis 25 Jahre), die in Ihrem Haushalt leben, beantragen. Der höchstmögliche Kinderzuschuss beträgt 292 € pro Monat (Stand 2024), wenn die Mindestgrenze beim Brutto-Einkommen von 900 Euro (Paare) und 600 Euro (Alleinerziehende) nicht unterschritten wird.
Hier finden Sie eine Übersicht zum Thema Kinderzuschlag auf einen Blick.
Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ein Antrag auf Kinderzuschlag ist zu stellen bei der Familienkasse Hessen.