Auf dieser Seite finden Sie Ansprechpersonen für verschiedene studienspezifische und persönliche Fragen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Studium und Familie. Gerne stehen wir Ihnen für eine Erstberatung zur Verfügung und würden uns freuen, Sie persönlich kennenzulernen.
Gleichstellung/Familiengerechte Hochschule
Das Sachgebiet Gleichstellung/Familiengerechte Hochschule ist als erste Anlaufstelle mit Lotsenfunktion gedacht.
Wir bieten folgende Serviceleistungen an:
- Individuelle und persönliche Beratung bei familienrelevanten Themen
- Kinderbetreuung (Babysitterzuschuss, Ferienbetreuung, Kita-Plätze)
- Nachteilsausgleichen (Schwangerschaft, Betreuung bei Krankheit eines von ihr oder ihm überwiegend alleine zu versorgenden Kindes oder allein zu versorgenden nahen Angehörigen)
- Schwangerschaft und Mutterschutz
- Eltern-Kind-Zimmer in den Gebäuden A10 und D14 sowie diverse Wickelmöglichkeiten auf dem Campus
- Wickelmöglichkeiten an allen Standorten der THM
- Veranstaltungen für Studierende mit Kind
Mutterschutz
Seit dem 01.01.2018 gilt der gesetzliche Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen, wenn sie sich in Ausbildung oder einem verpflichtend vorgegebenen Praktikum befinden.
Hier finden Sie das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sachgebiet Gleichstellung/Familiengerechte Hochschule
Studieren mit Kind (Onlineportal Studierendenwerk Gießen)
Das Studierendenwerk Gießen hat in Kooperation mit der THM, der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Hochschule Fulda ein umfangreiches Informationsportal "Kind und Studium" entwickelt. Hier finden Sie Informationen zu Familienplanung, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, finanzielle Hilfen, Wohnen-Essen-Leben sowie Studieren mit Kind. Sie erreichen das Portal online unter Studieren mit Kind.
Studieren im Ausland mit Kind
Eine Beratung rund um ein mögliches Auslandsstudium mit Kind erhalten Sie im International Office.
Prüfungsangelegenheiten
Die allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen enthalten besondere Regelungen für Studierende mit Familienpflichten (§ 11). Die genauen Bestimmungen können Sie auf der folgenden Seite unten nachlesen (Allgemeine Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen / Masterprüfungsordnungen).
Eine rechtsverbindliche Beratung hierzu erhalten Sie beim Prüfungsamt.
Die Familiengerechte Hochschule unterstützt Sie gerne im Gespräch mit den Fachbereichen bei Problemen mit Veranstaltungs- und Prüfungszeiten sowie ggf. alternativen Prüfungsleistungen/Nachteilsausgleichen und anderen vereinbarkeitsrelevanten Themen rund um die Stundenplangestaltung.
Studienverlaufsberatung
Fragen zur Studienverlaufsplanung (inkl. Planung von Urlaubssemestern, Teilzeitstudium, Praxisphasen) beantwortet Ihnen die Zentrale Studienberatung.
Beurlaubung und Teilzeitstudium
Die Beantragung von Urlaubssemestern und eines Teilzeitstudiums aufgrund von Familienaufgaben erfolgt über das Studiensekretariat.
Finanzielle Hilfen
Finanzielle Hilfen vor und nach der Geburt – Was beantrage ich wann und wo?
In der Übersicht des Studierendenwerks Gießen finden Sie Informationen zum Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG, Unterhaltsvorschuss, Bildungs- und Teilhabepaket sowie Informationen zur Bundesstiftung Mutter und Kind.
Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig an alle Familien mit Kindern gezahlt. Die aktuellen Beträge, weitere Voraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ein Antrag auf Kindergeld ist zu stellen bei der Familienkasse Hessen.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern mit einem niedrigen Einkommen. Sie können den Kinderzuschlag für unverheiratete Kinder (bis 25 Jahre), die in Ihrem Haushalt leben, beantragen. Der höchstmögliche Kinderzuschuss beträgt 250 € pro Monat (Stand 2023), wenn die Mindestgrenze beim Brutto-Einkommen von 900 Euro (Paare) und 600 Euro (Alleinerziehende) nicht unterschritten wird.
Hier finden Sie eine Übersicht zum Thema Kinderzuschlag auf einen Blick.
Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ein Antrag auf Kinderzuschlag ist zu stellen bei der Familienkasse Hessen.
Corona-Auszeit für Familien
Rauskommen. Durchatmen. Auftanken. Eine Corona-Auszeit für Familien staatlich gefördert. Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.
Welche Familien können die vergünstigte Familienferienzeit wahrnehmen? Welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantwortet hier Ihre Fragen.