Bevorzugtes Einwahlverfahren zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen

für Studierende mit Familienaufgaben und Studierende mit schwerer oder chronischer Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Die Familiengerechte Hochschule an der THM möchte Studierende mit Kind/ern, Studierende mit zu pflegenden Angehörigen und Studierende mit schwerer oder chronischer Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen unterstützen. Als Studierende/r können Sie -  sofern es möglich ist - einen bevorzugten Zugang zu Lehrveranstaltungen zu den gewünschten Zeiten erhalten.

Folgende Gründe können berücksichtigt werden:

 

  1. Schwangerschaft mit voraussichtlichem Entbindungstermin im laufenden Semester.

    • Nachweis: Kopie der Seite im Mutterpass, auf der der voraussichtliche Entbindungstermin ersichtlich ist.
  2. Zu betreuende/s Kind/er bis 12 Jahre.

    • Nachweis: Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
  3. Pflege eines nahestehenden Angehörigen.

    • Nachweis: Bescheinigung des behandelnden Arztes (Pflegenotwendigkeit und –umfang, Bestätigung, dass die Pflege durch den/die Studierende/n erbracht werden muss).
  4. Chronische Erkrankung und/oder gesundheitliche Einschränkung.

    • Nachweis: Attest oder Schwerbehindertenausweis.

 

Den Antrag für das bevorzugte Einwahlverfahren können Sie hier herunterladen:

Antrag - Bevorzugtes Einwahlverfahren zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen

Wenn Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben haben, reichen Sie ihn bitte zusammen mit dem entsprechenden Nachweis im Dekanat Ihres Fachbereichs ein.

Für Rückfragen stehen Ihnen das Sachgebiet Gleichstellung / Familiengerechte Hochschule (bei Anträgen aus Familiengründen) bzw. der Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende (SmB/K) (bei Anträgen aus gesundheitlichen Gründen) zur Verfügung.