Bevorzugtes Einwahlverfahren zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen
für Studierende mit Familienaufgaben und Studierende mit schwerer oder chronischer Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Die Familiengerechte Hochschule an der THM möchte Studierende mit Kind/ern, Studierende mit zu pflegenden Angehörigen und Studierende mit schwerer oder chronischer Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen unterstützen. Als Studierende/r können Sie - sofern es möglich ist - einen bevorzugten Zugang zu Lehrveranstaltungen zu den gewünschten Zeiten erhalten.
Folgende Gründe können berücksichtigt werden:
- Schwangerschaft mit voraussichtlichem Entbindungstermin im laufenden Semester.
- Nachweis: Kopie der Seite im Mutterpass, auf der der voraussichtliche Entbindungstermin ersichtlich ist.
- Zu betreuende/s Kind/er bis 12 Jahre.
- Nachweis: Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
- Pflege eines nahestehenden Angehörigen.
- Nachweis: Bescheinigung des behandelnden Arztes (Pflegenotwendigkeit und –umfang, Bestätigung, dass die Pflege durch den/die Studierende/n erbracht werden muss).
- Chronische Erkrankung und/oder gesundheitliche Einschränkung.
- Nachweis: Attest oder Schwerbehindertenausweis.
Den Antrag für das bevorzugte Einwahlverfahren können Sie hier herunterladen:
Wenn Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben haben, reichen Sie ihn bitte zusammen mit dem entsprechenden Nachweis im Dekanat Ihres Fachbereichs ein.
Für Rückfragen stehen Ihnen das Sachgebiet Gleichstellung / Familiengerechte Hochschule (bei Anträgen aus Familiengründen) bzw. der Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende (SmB/K) (bei Anträgen aus gesundheitlichen Gründen) zur Verfügung.