Die Familiengerechte Hochschule bietet für studentische Eltern der THM einen Babysitterzuschuss an.
Entsteht ein zusätzlicher Betreuungsbedarf für das Kind, der nicht durch die Regelbetreuung (Kita, Tagespflegeperson, Schule, Hort) abgedeckt werden kann, unterstützen wir diese Familien.
Der Babysitterzuschuss kann jeweils pro Semester beantragt werden und wird monatlich bei entsprechend eingereichten Dokumenten ausgezahlt.
Folgende Antragsvarianten sind möglich:
- Besuch einer Lehrveranstaltung,
- Schließzeiten/Urlaub der Regelbetreuung,
- Erwerbstätigkeit neben dem Studium außerhalb der Regelbetreuung,
- Praxisphase außerhalb der Regelbetreuung,
- Prüfungen,
- Examensphase (bei Schließzeiten/Urlaub der Regelbetreuung)
Die Höhe des Zuschusses und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten, die Sie unter dem Menüpunkt Antragsformulare herunterladen können. Der Antrag muss in der Familiengerechten Hochschule Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingereicht werden und ist verbunden mit einem Beratungsgespräch. Erstanträge ohne vorherige Beratung können nicht bearbeitet werden.