Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt ab dem 01.01.2018 auch für Studentinnen, wenn
a) Ort, Zeit und Ablauf einer Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder
b) sie im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen (§ 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG).
Einen Beratungstermin können Sie mit den Koordinatorinnen für Familiengerechte Hochschule vereinbaren. Fragen und die Anfrage zum Meldeformular richten Sie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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Auszug aus dem Mutterschutzgesetz als Übersicht (Stand 2018-03)! Das Mutterschutzgesetz können Sie auf der folgenden Seite einsehen.
Informationen zur Neuregelung des Mutterschutzrechts finden Sie im "Leitfaden zum Mutterschutz" des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.