Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt ab dem 01.01.2018 auch für Studentinnen, wenn

a) Ort, Zeit und Ablauf einer Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder
b) sie im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen (§ 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG).

Auszug aus dem Mutterschutzgesetz als Übersicht (Stand 2018-03).