Schnellzugang zu unseren internen Veranstaltungen

Die Personalentwicklung unterstützt vorrangig die administrativ-technischen, nicht wissenschaftlichen Beschäftigten der Hochschule und die Führungskräfte der THM beim Erwerb und Erhalt von beruflichen Qualifikationen und Motivation. Wir planen und organisieren bedarfs- und zielgruppenorientierte hausinterne Veranstaltungen. Die Personalentwicklung berät Sie gerne auch bei der Auswahl von geeigneten externen Fortbildungsmaßnahmen.

Sollten Sie bei dem derzeitigen Angebot nicht die gewünschte Fortbildung finden, können Sie uns auch gerne das Formular mit Anregungen für Ihren persönlichen Weiterbildungsbedarf zusenden.

Die Fortbildungen sollten mit Ihrer Führungskraft passend zu Ihren Entwicklungsvorstellungen abgestimmt sein (z.B. im Rahmen eines Jahresgespräches).

Das entsprechende Prozedere zu Weiterbildungsgenehmigungen finden Beschäftigte hier.

Weitere Informationen zur Fortbildung an der THM und den entsprechenden Handlungsfeldern finden Sie im Intrawiki.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Sachgebiet Personalentwicklung unterstützt vorrangig die administrativ-technischen, nicht wissenschaftlichen Beschäftigten der Hochschule beim Erwerb und Erhalt von beruflichen Qualifikationen und Motivation. Wir planen und organisieren bedarfs- und zielgruppenorientierte interne Veranstaltungen. Sollten Sie bei dem derzeitigen Angebot nicht die gewünschte Fortbildung finden, können Sie uns auch gern das Formular mit Anregungen für Ihren persönlichen Weiterbildungsbedarf zusenden.

Die Abteilung Personalentwicklung und Gleichstellung berät Sie auch gerne bei der Auswahl von geeigneten externen Fortbildungsmaßnahmen. Diese sollten mit Ihrer Führungskraft passend zu Ihren Entwicklungsvorstellungen abgestimmt sein (z.B. im Rahmen eines Jahresgespräches).

Sie können sich für (Rest)-Plätze in Kursen und Seminaren der internen Fortbildung der Justus-Liebig Universität Gießen und der Phillips-Universität Marburg ebenfalls anmelden.

Die Führungskräfte sind gemäß dem "Rahmenkonzept Fort- und Weiterbildung in der Hessischen Landesverwaltung" zu regelmäßiger Führungsfortbildung im Umfang von 10 Tagen innerhalb von 5 Jahren verpflichtet. Darüber hinaus sollten erforderliche fachliche Fortbildungen vorgenommen werden.