Der HPR des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) vertritt alle Mitarbeiter der nachgeordneten Dienststellen (Hochschulen, Archive, Museen ...). Alle Dinge, die mehrere Dienststellen betreffen werden entsprechend dem HPVG in den gemeinsamen Sitzungen in Wiesbaden bearbeitet.
Der HPR hat zwei unterschiedliche Zuständigkeiten. Zum einen ist er, vor allem als „erste Instanz“ zuständig, wenn Maßnahmen getroffen werden sollen, die bei den Hauptpersonalräten mehrere Mittelbehörden mit ihren nachgeordneten Dienststellen betreffen. Wenn also ein Minister für seinen gesamten nachgeordneten Geschäftsbereich eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme anordnen will, beteiligt er nur den Hauptpersonalrat.
Zum anderen ist der HPR auch als zweite „Instanz“ zuständig. Immer wenn sich ein örtlicher Personalrat in einer Angelegenheit, die seiner Mitbestimmung oder Mitwirkung unterliegt, mit seiner Dienststellenleitung nicht einig wird, können beide Seiten die Sache der nächsthöheren Stufe (in unserem Fall der Hauptpersonalrat) vorlegen (Stufenverfahren). Dort wird dann entschieden oder ggf. die Einigungsstelle eingeschaltet.
Vertreter der THM im Hauptpersonalrat sind:
Kerstin Israel
Vertreterin ArbeitnehmerInnen
- Campus Friedberg Kanzlerbüro
- 0641 309-4820
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Harald Hofmann
Vertreter ArbeitnehmerInnen
- Campus Friedberg Raum A4.1.09
- 0641-309-3568
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