Die Arbeit des Personalrats basiert auf den geltenden Gesetzen in Bund und Land. Hier finden Sie eine Auswahl dieser Gesetze.

Land Hessen

Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG 2023)

Das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) ist die Grundlage für die Arbeit des Personalrats an der THM. Das Gesetz regelt die Wahl, Zuständigkeiten, Pflichten und Befugnisse der Personalvertretungen.

Hessisches Hochschulgesetz (HessHG)

Das im Land Hessen erlassene Gesetz zur Regelung des Hochschulwesens.

Hessisches Datenschutzgesetz (HDSIG)

Das HDSG ist das Datenschutzgesetz für die öffentliche Verwaltung des Landes Hessen. Das Gesetz regelt, wann personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen und welche Vorgaben es dabei beachtet werden müssen.

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG)

Das BildUrlG regelt den Anspruch der Beschäftigten für die besondere Form des Bildungsurlaubs, der der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen soll.

Bundesgesetze

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Das TzBfG regelt im deutschen Arbeitsrecht das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Das WissZeitVG schränkt die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal ein.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG soll „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen“

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das ArbZG regelt Arbeitszeiten und Ruhepausen und soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Flexibilisierung von Arbeitszeiten und den Schutz von Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen als Tage der Arbeitsruhe gewährleisten.

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall - Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)

Das EntgFG regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.