Die THM erreichen eine Reihe von Fragen zur Klausurphase des Wintersemesters 2020/21. Einige aktuelle Themen werden hier aufgegriffen und im größeren Zusammenhang erläutert.
Das Präsidium der THM hat den Anspruch, trotz der pandemiebedingten Ausnahmesituation ihren Studierenden ein Höchstmaß an Planungssicherheit zu ermöglichen, und trägt Sorge für ein geordnetes und rechtssicheres Prüfungsgeschehen. Der Hochschulleitung ist bewußt, dass durch die pandemiebedingten Rahmenbedingungen die Studierenden neuen, teilweise sehr herausfordernden, Situationen gegenüberstehen. Auch deshalb werden an der THM Spielräume für Alternativprüfungen – die in Einklang mit den geltenden Hygienevorgaben zu bringen sind – bereits genutzt und künftig auch weiterhin ausgebaut. Alternative Prüfungsformen können ein hilfreiches Mittel sein, damit individuelle Studienverläufe – auch in Zeiten pandemiebedingten Infektionsschutzes – planbar fortschreiten können.
Empfehlung für FFP2-Masken
Warum die THM für ihre Prüfungen FFP2-Masken empfiehlt
Um ein höchstmögliches Maß an Schutz aller Beteiligten zu ermöglichen, empfehlen wir dringend die Nutzung einer FFP2-Maske (oder KN95) während der gesamten Klausur, auf den Verkehrsflächen und bei einer gemeinsamen PKW-Anreise ebenfalls für alle Fahrzeuginsassen. Diese stellen wir gemeinsam mit dem AStA kostenfrei vor den Prüfungsräumen zur Verfügung.
Medizinische Masken bieten einen geringeren Schutz und werden von der THM weder empfohlen noch ausgegeben. Auf Grundlage der Verordnung des Landes vom 02.02.2021 sieht die THM im Hygienekonzept vor, dass Alltagsmasken für die Dauer der gesamten Klausuren und auf den Verkehrsflächen nicht mehr zugelassen werden.
Darf ich mit einer FFP-2 / FFP-3 Maske mit Ventil an der Prüfung teilnehmen? Nein. Sie erhalten am Eingang eine kostenfreie FFP-2 Maske als Ersatz.
Face Shields sind ebenfalls nicht zulässig.
Weitere Fragen zu den gesundheitlichen Aspekten der FFP2-Masken wollen wir in aller Kürze beantworten:
Was leisten FFP2-Masken?
Sie sind mit besonderen mehrlagigen Vliesen ausgestattet, die je nach Klasse auch kleinste Partikel, etwa Viren, zurückhalten. Masken nach der Klassifikation FFP sind anhand gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen geprüft, die Filterfunktion ist nachgewiesen. OP-Masken sind zwar auch industriell hergestellt und geprüft, haben aber nicht die Filtereigenschaften, um den Träger vor kleinsten Partikeln (wie dem Covid-Virus) zu schützen und liegen nicht eng genug an.
Wie wird die Maske korrekt angelegt?
Wichtig ist, die Maske nur an den Schlaufen anzufassen und nicht an der Masken-Außenseite, die potentiell kontaminiert sein kann. Dabei vorsichtig die Schlaufen über den Kopf oder die Ohren ziehen. Wichtig ist, dass der eingearbeitete Drahtbügel korrekt an die Nasenkontur geformt wird, damit die Maske wirklich eng anliegt und keine Leckagen aufweist. Dabei darauf achten, dass die Maske richtig herum angezogen wird und die Nase auch immer vollständig bedeckt ist. Siehe hierzu unser Video:
Stellt die THM die Masken zur Verfügung?
Ja, direkt vor den Prüfungsräumen; ausschließlich FFP2-Masken.
Die DGUV (Arbeitsschutzverordnung) empfiehlt eine maximale Tragedauer von 75 Minuten bei FFP2-Masken, bevor eine Pause eingelegt werden muss. Trifft das auf Klausuren zu?
Die Empfehlungen der DGUV sind nicht explizit für Klausuren festgelegt worden, sondern für berufliche Anwendungsfälle mit ständigem Tragen von Atemschutz und Exposition mit gesundheitsgefährdenden Stoffen. In der Regel handelt es sich dabei auch um körperliche anstrengende Arbeiten. Die körperliche Belastung bei Klausuren im Sitzen ist damit nicht zu vergleichen. Daher können die Masken länger als 75 Minuten getragen werden - die physische Belastung beim Absolvieren der Klausur ist gering und es wird nicht (viel) gesprochen. Dies ist auch vom arbeitsmedizinischen Dienst der THM und unseren medizinischen Experten freigegeben. Die von der THM an die Studierenden ausgegebenen FFP-2 Masken sind als verbesserte Schutzmaßnahme bei Klausuren für alle Beteiligte in der aktuellen Pandemielage anzusehen und nicht zum ständigen Tragen im beruflichen Alltag.
Behindert eine FFP2-Maske die Atmung?
Eine Studie des Fachbereichs Gesundheit der THM aus dem November zeigt, dass das Tragen einer Maske bei gesunden Personen unter den bei einer Klausur üblichen ruhigen Bedingungen keinen Einfluss auf die Atemfrequenz oder die Sättigung des Blutes mit CO2 (als Stoffwechselnebenprodukt der Atmung) hat. Das Gefühl von Unwohlsein beim Tragen einer Maske hängt viel von der persönlichen Wahrnehmung ab. Deshalb empfiehlt die THM, das Tragen einer (FFP2-)Maske im Voraus zu üben.
Negative Folgen des Tragens einer FFP2-Maske sind bei gesunden Personen nicht zu erwarten. Ausnahmen bilden z.B. schwerwiegende Atemwegserkrankungen. Bei von der THM unabhängigen Überprüfungen des Atemwiderstands verschiedener Maskentypen schnitten FFP2-Masken zum Teil viel besser ab, als etwa Alltagsmasken aus Baumwolle.
Darf in der Klausur getrunken werden?
Ja, zu diesem Zweck kann die Maske kurz angehoben werden. Bitte die korrekte Handhabung der Maske beachten.
Was muss ich tun, wenn ich aus medizinischen Gründen gar keine Maske tragen darf?
Aktuelle Hinweise zum Vorgehen, wenn Sie aus medizinischen Gründen gar keine Maske tragen dürfen, finden Sie auf unserer Webseite "Corona-Info" unter "Rahmenbedingungen für Prüfungen".
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Pressemitteilungen:
Zudem machen wir auf die Stellungnahme des AStA der THM zur Maskenpflicht aufmerksam.
Alternativprüfungen
Gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der THM über Abweichungen im Prüfungsrecht während der Sars-CoV-2-Pandemie (vom 23. September 2020) können Fachbereiche während der Pandemie alternative Prüfungsformen anbieten, die zuvor durch die einzelnen Fachbereichsräte genehmigt werden. Wenn Studierende wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung während der Sars-Cov-2-Pandemie nicht an den regulären Präsenzklausuren teilnehmen können und dies belegen, werden sie auf geeignete Weise in alternativer Form geprüft (vgl. Sie dazu: die Webseite „Corona und Prüfungen“ unter „Vunerable Gruppen/Schwangere Studierende“)
Die THM verfügt mittlerweile über einen Pool an alternativen Prüfungsformen, die von den jeweiligen Fachbereichen angeboten werden und die im Zentralen Prüfungsamt für die fachbereichsseitigen Prüfungsordnungsverantwortlichen zum Abruf hinterlegt sind. Für die Qualitätssicherung steht an der THM das ZekoLL als hochschulseitiges Kompetenzteam zur didaktischen Hilfestellung zur Verfügung. Neben der Beratung bei konkreten Vorhaben begleitet das ZekoLL aktuell Pilotprojekte für Alternativen zu Prüfungsformaten in Präsenz. Mündliche Prüfungen z.B. via Zoom sind an der THM seit dem Sommersemester 2020 bereits gelebte Praxis in den Fachbereichen – hierzu gehören auch Präsentationsprüfungen.
Der durch die Covid-19-Pandemie entstandene gegenwärtige Zwang, in vielen Bereichen der THM zu neuartigen Lösungen zu kommen, eröffnet auch die Chance, innovative Prüfungsformen zu entwickeln. Diese Chance möchte das Präsidium nutzen.
Bitte nehmen Sie auch die Informationen auf der THM-Webseite „Corona und Prüfungen“ unter „Alternativprüfungen“ zur Kenntnis.
Fokusthema: Online-Klausuren
Durch die Covid-19-Pandemie wurde es auch an der THM im Sommersemester 2020 notwendig, in kürzester Zeit Alternativen zu den Präsenzprüfungsformaten zu entwickeln. Seither werden bereits zunehmend sog. „Open Book“-Prüfungen durchgeführt, bei denen die Studierenden alle Hilfsmittel verwenden dürfen. Hier werden vorwiegend vertieftes Verständnis der Fachinhalte und Problem- bzw. Anwendungskompetenz überprüft.
In Klärung ist gegenwärtig die Durchführung von Online-Klausuren. Hier werden in Verbindung mit dem digLL-Projekt an der THM aktuell technische und rechtliche Rahmenbedingungen geklärt, und es sind erste Pilotvorhaben (u.a zur Nutzung von Moodle als Prüfungssoftware) in einigen Fachbereichen auf den Weg gebracht worden.
Online-Prüfungen verlangen besondere Kompetenzen im Vergleich zu üblichen Prüfungen in Präsenz. Zum gewohnten Prüfungsstress kommt hinzu, dass man mit den technischen Fragen der neuen Formate vertraut sein muss.
Auch die Prüfungsorganisation ist vor neue Fragen gestellt: Besonders bei Klausuren mit hohen Teilnehmerzahlen ist online die Prüfungsaufsicht problematisch. Wie lässt sich rechtssicher nachweisen, wer tatsächlich die Prüfung geschrieben hat? Sogenannte Proctoring-Programme, die zum Beispiel Augen-, Mund-, und Kopfbewegungen verfolgen und so Täuschungsversuche erkennen sollen, sind unter anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen umstritten. Die Alternative, Klausuren durch mündliche Online-Prüfungen zu ersetzen, stößt schnell an Belastungsgrenzen der Hochschule. Es ist nicht möglich, innerhalb kurzer Zeit die komplette Prüfungsorganisation umzustellen - dies gilt übrigens für andere Hochschulen in Hessen gleichermaßen, und das Präsidium der THM steht seit Anfang der Pandemie in intensivem Austausch mit anderen hessischen Hochschulen. Aus den hier kurz skizzierten Gründen ist ein flächendeckendes Angebot an Online-Klausuren an der THM (noch) nicht möglich.
Weitere Informationen zu Online-Prüfungen finden Interessierte:
Verschieben der Prüfungen
Die THM bietet im ersten Prüfungszeitraum des WS 20/21 für die Studienorte Gießen und Friedberg ca. 800 Prüfungen an. Die Zahl der Klausuranmeldungen liegt bei ca. 35.000. Um die Prüfungen jetzt allen anzubieten, die daran teilnehmen möchten, hat sich die THM entschieden, die Prüfungen nicht zu verschieben. Vielen Studierenden ist es wichtig, ihre individuelle Studiengangsplanung trotz aktueller Rahmenbedingungen geordnet fortsetzen zu können. Da Prognosen zum Ende der Pandemie Spekulation sind, fehlt derzeit die Grundlage, auf welchen Zeitpunkt verschoben werden sollte. Im Prüfungszeitraum im Jahr 2020 wurde anders entschieden: Eine Prüfungwoche im März wurde seinerzeit in die Vorlesungszeit im Juni verschoben, weil die Hochschule sich damals erst auf die neue Situation einstellen musste (zusätzliche Räume anmieten, Hygienekonzepte entwickeln, etc.). Es handelte sich dabei um eine Woche mit einem vergleichsweise geringen Aufkommen an Prüfungen.
Nun ist die Situation anders: Jetzt liegen getestete Sicherheitskonzepte vor, die große räumliche Abstände zwischen den Prüflingen vorschreiben und die sich bereits in den drei Klausurphasen während der Pandemie bewährt haben. Aufgrund der verschärften Situation wurden sie nochmals erweitert: Neben einem speziell geschulten Security-Dienst, der auch außerhalb der Prüfungsräume hilft, Gruppenbildungen zu vermeiden, werden verstärkt Desinfektions-Maßnahmen durchgeführt und es werden FFP2-Masken bereitgestellt, uvm.. Zur Entspannung der Prüfungssituation wurde der Prüfungszeitraum von üblicherweise drei auf fünf Wochen ausgeweitet. Das Durchführen der Prüfungen zum jetzigen Zeitpunkt ermöglicht zudem, dass der Studienbetrieb im Sommersemester ohne zusätzliche Beeinträchtigungen stattfinden kann. Auch wird verhindert, dass sich die Prüfungen für jeden Einzelnen "stauen".
Wer trotz allem Bedenken hat, kann sich entscheiden, nicht an dieser Klausurphase teilzunehmen - es werden keine Fehlversuche entstehen. Am Ende des Sommersemesters 2021 hat jeder erneut die Möglichkeit, seine Prüfungen abzulegen.