Die Technische Hochschule Mittelhessen nimmt mit den NC-Studiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) von hochschulstart.de teil. Um einen Studienplatz in einem NC-Studiengang zu erhalten ist vorab eine Bewerbung erforderlich. Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen rund um die NC-Bewerbung.
Eine Bewerbung ist prinzipiell möglich, wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland (inkl. Abschlüsse an deutschen Schulen im Ausland) erworben haben.
Internationale Studienbewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung sowie Personen mit einem Abschluss an einem Studienkolleg (Feststellungsprüfung) bewerben sich bitte über das uni assist online Portal.
Bewerbung mit Vorstudienzeiten: Eine Bewerbung für das 1. Fachsemester ist möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht in dem beantragten Studiengang an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind. Falls Sie unsicher sind, ob Sie sich bewerben können, wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an das Studiensekretariat.
Vor der Bewerbung
Ggf. haben Sie im Vorfeld Fragen zur Bewerbung? Diese Informationen können Ihnen dabei helfen Antworten auf diese Fragen zu finden.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Aufnahme eines Bachelorstudiums an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) in Hessen benötigen Sie eine der folgenden Hochschulzugangsberechtigung:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- eine vom Hessischen Kultusministerium als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung
- Fachhochschulreife
- eine erfolgreich abgelegte Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte
- das Meisterprüfungszeugnis
- Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung
- Abschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien in Verbindung mit einer Berufsausbildung
- Mittlerer Schulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen, qualifizierten 3-jährigen Berufsausbildung mit einer Abschlussnote von 2,5 oder besser
Zeugnisse der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern
Der schulische Teil der Fachhochschulreife, erworben auf der gymnasialen Oberstufe, wird in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt. Als Zugang zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Hessen gilt das Zeugnis in Verbindung mit einer zusätzlichen beruflichen Tätigkeit.
Ob das von Ihnen erworbene Zeugnis in Hessen durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Zeugnisvermerk hervor.
Enthält Ihr Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z. B. „... dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg...", reichen Sie bitte Ihr Zeugnis frühzeitig vor der Bewerbung beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ein. Dort können Sie eine Bescheinigung über die Gleichstellung Ihres Abschlusses mit der hessischen Fachhochschulreife beantragen.
Bewerbungsfristen
Für NC-Studiengänge gelten folgende Bewerbungsfristen:
1. Juni bis 15. Juli | für das folgende Wintersemester |
1. Dezember bis 15. Januar | für das folgende Sommersemester |
Allgemeine Formalitäten
Sie können sich für maximal drei zulassungsbeschränkte Studiengänge an der THM bewerben. Bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium, dürfen Sie sich nur für einen Studiengang bewerben. Der Zulassungsantrag gilt immer nur für ein Bewerbungssemester, d. h. immer nur für ein Winter- oder Sommersemester.
Die Bewerbung erfolgt digital. D. h. es müssen keine Bewerbungsunterlagen per Post an der THM eingereicht werden. Nachweise zur Bewerbung müssen am Ende der Online-Bewerbung per Dokumenten-Upload hinterlegt werden.
Auswahlverfahren
Die Technische Hochschule Mittelhessen vergibt die vorhandenen Studienplätze an Bewerber*innen nach der in der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung (HHZV) festgelegten Reihenfolge. Die Anzahl der vorhandenen Studienplätze wird durch die Zulassungszahlenverordnung bestimmt.
Vorweg werden Bewerber*innen mit früherem Zulassungsanspruch zugelassen bzw. erhalten ein Zulassungsangebot.
Darüber hinaus sind vorab abzuziehen:
- 10 % für internationale Studienbewerber*innen, die nicht deutschen Bewerber*innen gleichgestellt sind
- 5 % für Fälle außergewöhnlicher Härte
- 3 % für Zweitstudienbewerber*innen
Die verbleibenden Studienplätze werden vergeben zu:
- 20 % nach Wartezeit
- 80% nach Qualifikation (Auswahlverfahren der Hochschule)
Bewerbung für ein Zweitstudium
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und schon die entsprechenden Abschlussdokumente (z. B. Bachelorzeugnis und Bachelorurkunde) besitzen, können Sie sich für ein Zweitstudium bewerben. Als Zweitstudienbewerber*in können Sie maximal einen Zulassungsantrag stellen.
Wenn Ihnen Ihre endgültigen Abschlussdokumente erst nach dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist ausgehändigt werden, darf die Technische Hochschule Mittelhessen Sie nicht für das Vergabeverfahren als Zweitstudienbewerber*in berücksichtigen. In diesem Fall bewerben Sie sich bitte für ein Erststudium.
Folgende Nachweise benötigen Sie zusätzlich bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium:
- Abschlussdokumente (Urkunde und Zeugnis) Ihres erfolgreich abgeschlossenen Erststudiums mit ausgewiesener Gesamtnote
- ausführliche Begründung (formlos) über die Erforderlichkeit der Aufnahme eines Zweitstudiums mit Angaben zur bisherigen Ausbildung, beruflichen Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel
Die o. g. Nachweise können Sie am Ende der Online-Bewerbung als Datenupload hinterlegen.
Die Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen werden nach besonderen Kriterien vergeben. Hier kommt es auf Gründe für das Zweitstudium und auf das Prüfungsergebnis an, mit dem das Erststudium abgeschlossen wurde. Für die jeweiligen Kriterien werden Punkte vergeben, aus denen sich die Rangfolge ergibt.
Abschluss des Erststudiums
Für das Prüfungsergebnis des Erststudiums werden folgende Punkte vergeben:
- 4 Punkte für die Noten „ausgezeichnet" und „sehr gut",
- 3 Punkte für die Noten „gut" und „voll befriedigend",
- 2 Punkte für die Note „befriedigend",
- 1 Punkt für die Note „ausreichend"
Wird die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung mit 1 Punkt bewertet.
Begründung
Für die Begründung der Erforderlichkeit des Zweitstudiums werden folgende Punkte vergeben:
- 9 Punkte für "zwingende berufliche Gründe"
Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. - 7 bis 11 Punkte für "wissenschaftliche Gründe"
Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf die spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. - 7 Punkte für "besondere berufliche Gründe"
Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Dies ist der Fall, wenn die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studienspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist, die im Regelfall nicht bereits von Absolventen einer der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann und die oder der Betroffene nachweisbar diese Tätigkeit anstrebt. - 4 Punkte für "sonstige berufliche Gründe"
Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, erforderlich ist. - 1 Punkt für "keinen der vorgenannten Gründe"
Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zwecke der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, kann dies durch die zusätzliche Gewährung eines Zuschlags von bis zu 2 Punkten bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden.
Informationen zu den Sonderanträgen
Hier erhalten Sie Informationen zu den Sonderanträgen, die Sie in Verbindung mit Ihrem Zulassungsantrag stellen können. Die Sonderanträge können formlos gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag so erläutern und durch entsprechende Nachweise begründen müssen, dass eine außenstehende Person Ihren „Sonderfall“ anhand der eingereichten Unterlagen nachvollziehen kann. In der Regel ist zur Antragsbegründung die Vorlage eines Schulgutachtens oder eines fachärztlichen Gutachtens erforderlich.
Den formlosen Antrag (persönliche Erläuterung/Stellungnahme) sowie die Nachweise zur Antragsbegründung können Sie am Ende der Online-Bewerbung als Datenupload hinterlegen.
Folgende Anträge können gestellt werden:
Informationen zum Schulgutachten
Die Schulen sollen nach vergleichbaren Maßstäben entsprechende Gutachten erstellen. Das Schulgutachten muss von der Schulleitung unterzeichnet werden und soll folgende Angaben enthalten:
- eine kurze Beschreibung der Schullaufbahn;
- die Art und die Dauer der nicht selbst zu vertretenden Umstände der Leistungsbeeinträchtigungen; dabei muss sich die Schule auf nachgewiesene Tatsachen beschränken;
- Angaben zu den erkennbar und glaubhaft gemachten Auswirkungen der Leistungsbeeinträchtigung in einzelnen Unterrichtsfächern nach dem Urteil der/des jeweiligen Fachlehrer*in;
- eine Klausel, wonach das Gutachten nur für die Vorlage bei der Hochschule bestimmt ist und nur für diesen Zweck verwendet werden darf.
Ob die Schule, an der die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde, sich zum Antrag auf Nachteilsausgleich äußert und somit ein Schulgutachten erstellt, entscheidet die Schulleitung nach pflichtgemäßen Ermessen. Auf ein Schulgutachten kann nur verzichtet werden, wenn die Schule kein Gutachten erstellen kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie die Schule nur sehr kurze Zeit besucht haben. Dann kommt auch ein Gutachten eines/einer pädagogisch-psychologisch ausgebildeten Sachverständigen in Betracht.
Informationen zum fachärztichen Gutachten
Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es sollte auch für einen medizinischen Laien nachvollziehbar sein. Als zusätzliche Nachweise sind ggf. der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes geeignet.
Online-Dateneingabe und Dateiupload
Bevor Sie mit der Dateneingabe für die Online-Bewerbung starten, informieren Sie sich noch über die Abläufe zur Bewerbung.
Ablauf der Bewerbung für NC-Studiengänge über DoSV
Folgende Schritte sind für NC-Bewerbungen erforderlich:
- Registrierung im Bewerbungsportal von hochschulstart.de: Sie erhalten im Rahmen der Registrierung eine BID (Bewerber-ID) und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer). Bitte notieren Sie sich diese Daten. Wenn Sie sich unter hochschulstart.de bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, ist eine erneute Anmeldung nicht erforderlich. Haben Sie Fragen zur Registrierung? Dann informieren Sie sich unter hochschulstart.de oder senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Registrierung im Bewerbungsportal der THM E-Campus: Im zweiten Schritt registrieren Sie sich im THM-Bewerbungsportal E-Campus. Sie können dort Ihre Daten aus der Registrierung von hochschulstart.de in das THM-System übernehmen. Dafür benötigen Sie die BID (Bewerber-ID) und die BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer) von hochschulstart.de. Wenn Sie Ihre Registrierung abgeschlossen haben, erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht mit einem Link zur Freischaltung Ihres Accounts. Folgen Sie den Anweisungen in dieser E-Mail. Bitte beachten Sie, dass pro Person nur eine Registrierung möglich ist.
Studierende der THM loggen sich bitte direkt mit Ihrer THM-Benutzerkennung und dem dazugehörigen Passwort im E-Campus ein. Eine Registrierung als "Bewerber/-in" ist nicht notwendig. Starten Sie mit Ihrer Bewerbung über das Menü "Studienangebot - Studienbewerbung". - Dateneingabe und Dateiupload im THM-Bewerbungsportal E-Campus: Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig und wahrheitsgemäß aus. Nachdem Sie alle Angaben zu Ihrer Bewerbung gemacht und alle relevanten Nachweise im PDF-Format hochgeladen haben, übermitteln Sie Ihre Daten über den Button „Antrag abgeben“ an die Hochschule.
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Ihre Bewerbung wird bearbeitet: Während der Bearbeitung Ihrer Bewerbung erhalten Sie vom Studiensekretariat der THM E-Mail-Benachrichtigungen, sobald sich der Status der Bewerbung ändert. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail. Sie können den Stand Ihrer Bewerbung auch jederzeit über Ihren Account im THM-Bewerbungsportal E-Campus verfolgen.
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Priorisierungen Ihrer Bewerbungen bei hochschulstart.de: Sie können sich für maximal 12 DoSV-Studiengänge bewerben. Dabei ist es wichtig, eine Priorisierung Ihrer Bewerbungen vorzunehmen. Ihre DoSV-Bewerbungen sind zunächst nach der Reihenfolge des elektronischen Eingangs gelistet. Sie können nun Ihre Wunsch-Reihenfolge im Portal von hochschulstart.de festlegen. Beachten Sie dabei, dass alle Bewerbungen nach Rang 12 inaktiv sind.
Checkliste
Folgende Nachweise müssen am Ende der Online-Bewerbung als Dateiupload hinterlegt werden:
- vollständige Hochschulzugangsberechtigung (ggf. auch dazugehörige Nachweise wie schulischer und praktischer Teil der Fachhochschulreife)
- tabellarischer Lebenslauf,
- ggf. Dienstzeitbescheinigung (z. B. freiwilliges soziales oder ökologischen Jahr, Wehr- oder Zivildienst, Geburtsurkunde oder Pflegenachweis bei Kinderbetreuung bzw. Pflege von Angehörigen oder Nachweis als Entwicklungshelfer),
- ggf. Nachweis aller bisherigen Studienzeiten an deutschen Hochschulen (z. B. Studienbescheinigungen, Stammdatenblätter, Studienverlaufsbescheinigungen),
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigungen (nur erforderlich, wenn die Exmatrikulation bereits erfolgt ist),
- ggf. Abschlussdokumente von Ihrem erfolgreich abgeschlossenen Erststudiums (z. B. Bachelorzeugnis und Urkunde),
- ggf. ausführliche Begründung über die Erforderlichkeit der Aufnahme eines Zweitstudiums,
- ggf. früherer THM-Rückstellungsbescheides (wenn Sie eine bevorzugte Zulassung beantragen möchten),
- ggf. Ausbildungszeugnis (Kammerzeugnis) bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die nicht Bestandteil bzw. Voraussetzung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung war,
- ggf. formloser Sonderantrag (Härtefall, Verbesserung der Note oder Wartezeit) sowie dazugehörige Nachweise zum Sonderantrag (z. B. fachärztliches Gutachten, Schulgutachten)
Zur Online-Bewerbung in "E-Campus"
Zur Registrierung bei hochschulstart.de
Nach der Bewerbung
Hier erhalten Sie Informationen zum weiteren Ablauf nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben.
Bewerbung beobachten und korrigieren
Sie werden über Statusänderungen zu Ihrer Bewerbung per E-Mail informiert. Folgen Sie immer den Anweisungen dieser E-Mail. Checken Sie deshalb regelmäßig Ihre E-Mails (auch den Spamordner).
Sie können sich außerdem jederzeit selbstständig über den Bearbeitungsstand informieren. Loggen Sie sich im THM-Bewerberportal "E-Campus" ein, um zu sehen ob ggf. Fehler oder Mängel bei Ihrer Bewerbung festgestellt wurden.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist können Sie Ihre Bewerbung korrigieren und z. B. fehlende Nachweise per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! nachreichen. Bitte geben Sie unbedingt Ihre THM-Bewerbernummer oder Ihre BID von hochschulstart.de an. Die nachgereichten Dokumente übermitteln Sie bitte im pdf.-Format.
Koordinierungsphase, Priorisierung und Koordinierungsregeln
Koordinierungsphase
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist beginnt die Koordinierungsphase. D. h. die am DoSV teilnehmenden Hochschulschulen erstellen die Bewerberranglisten, geben diese im Portal von hochschulstart.de frei und starten somit die Vergabe der Studienplätze. Die THM startet mit der Vergabe der Studienplätze ca. 1-2 Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist.
Der Status der Bewerbung wird sich nach dem Hochladen der Rangliste ändern. Sie erhalten über die Statusänderungen sowohl von hochschulstart.de als auch vom „E-Campus“ der THM eine automatisierte E-Mail-Benachrichtigung. Bitte folgen Sie den Hinweisen der E-Mails.
Priorisierung von Bewerbungen
Bei der Vergabe der Studienplätze orientiert sich hochschulstart.de in erster Linie an Ihren Wünschen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre DoSV-Bewerbungen nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Präferenzen priorisieren. Nur anhand dieser Priorisierung ist es hochschulstart.de möglich, Ihnen die Zulassung zu ermöglichen, die am ehesten Ihren Wünschen entspricht. Durch die Dynamik des Verfahrens bleiben niedriger priorisierte Angebote nicht erhalten, sondern scheiden aus, sobald ein höher priorisiertes Angebot möglich ist. Ausführliche Informationen sowie ein Tutorial zum Thema Priorisierung finden Sie hier.
Die Priorisierungen Ihrer DoSV-Bewerbungen sollten Sie spätestens bis zum 22.01.2024 über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de vornehmen. Bereits am Folgetag beginnt die Vergabe der Studienplätze anhand von verschiedenen Koordinierungsregeln, die auf Ihre Bewerbungen direkten Einfluss nehmen.
Koordinierungsregeln
Koordinierungsregeln steuern die Vergabe der Studienplätze. Aus diesem Grund ist die Priorisierung Ihrer Bewerbungen äußerst wichtig. Ab dem 23.01.2024 werden anhand der unten aufgeführten Koordinierungsregeln Zulassungsangebote ausgesprochen oder direkte Zulassungen erteilt.
Die Koordinierungsphase endet am 24.02.2024. Bis zuletzt ist es noch möglich, dass Ihnen ein Zulassungsangebot gemacht wird oder Sie eine direkte Zulassung erhalten. Erst nach Abschluss der Koordinierungsphase erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, wenn Sie für keinen Ihrer Zulassungsanträge ein Studienplatz erhalten konnten.
Koordinierungsregel 1
Wenn nur genau eine aktive Bewerbung im DoSV vorliegt und diese auch im zulassungsfähigen Bereich der entsprechenden Rangliste erfasst ist, wird ein Zulassungsangebot ausgesprochen und sofort in eine Zulassung umgewandelt.
Der Bewerbungsprozess ist abgeschlossen und Sie können sich für Ihren Wunschstudiengang einschreiben.
Koordinierungsregel 2
Wenn mehrere aktive Bewerbungen im DoSV vorliegen und alle Bewerbungen im zulassungsfähigen Bereich der entsprechenden Ranglisten erfasst sind, werden die jeweiligen Zulassungsangebote ausgesprochen. Anschließend wird das am höchsten priorisierte Zulassungsangebot sofort in eine Zulassung umgewandelt.
Alle anderen Bewerbungen scheiden aus dem Bewerbungsverfahren aus. Der Bewerbungsprozess ist abgeschlossen und Sie können sich für Ihren Wunschstudiengang einschreiben.
Koordinierungsregel 3
Wenn mehrere aktive Bewerbungen im DoSV vorliegen und mindestens zwei davon im zulassungsfähigen Bereich erfasst sind, während andere Bewerbungen zu diesem Zeitpunkt nicht im zulassungsfähigen Bereich liegen, so werden die jeweils möglichen Zulassungsangebote ausgesprochen. Anschließend entfällt das niedriger priorisierte Zulassungsangebot, während das höher priorisierte Zulassungsangebot und die bisher nicht im zulassungsfähigen Bereich liegenden Bewerbungen bestehen bleiben.
Der Bewerbungsprozess dauert weiter an, weil noch Bewerbungen vorliegen, für die potentiell noch Zulassungsangebote ausgesprochen werden können. Sie können das verbliebene Angebot selbst annehmen und den Bewerbungsprozess so eigenständig beenden oder abwarten, ob noch weitere höher priorisierte Zulassungsangebote für Sie ausgesprochen werden.
Informationen zum Antragsstatus
Sie werden über Statusänderungen zu Ihrer Bewerbung per E-Mail informiert. Folgen Sie immer den Anweisungen dieser E-Mail. Checken Sie deshalb regelmäßig Ihre E-Mails (auch den Spamordner).
Sie können sich jederzeit über den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung über Ihr Benutzerkonto im "E-Campus" informieren. Loggen Sie sich hierzu einfach in Ihr Benutzerkonto ein. Unter "Studienangebote - Studienbewerbung" finden Sie zu jedem abgegebenen Antrag Informationen zum Status. Mit Mausklick auf den jeweiligen Status erhalten Sie eine ausführlichere Erläuterung.
Zulassungsangebot liegt vor:
Zulassungsangebot bedeutet, dass die THM Ihnen einen Studienplatz, in dem von Ihnen beantragten Studiengang anbietet. Dieses Zulassungsangebot können Sie über das Portal von hochschulstart.de annehmen. Sobald Sie das Zulassungsangebot angenommen haben, wird Ihnen der Zulassungsbescheid (PDF-Dokument) im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“ als Download angeboten. Im THM-Bewerbungsportal "E-Campus" können Sie dann über den Button „Immatrikulation beantragen“ den Studienplatzverbindlich annehmen. Beachten Sie bitte die Frist zur Abgabe des Immatrikulationsantrages. Sollten Sie die Frist versäumen, verfällt der Studienplatz und wird einem anderen Bewerber*in angeboten.
Immatrikulation beantragt:
Durch das Abschließen der Online-Immatrikulation haben Sie Ihre Immatrikulation beantragt. Am Ende der Dateneingabe müssen Sie zusätzlich noch innerhalb der Immatrikulationsfrist alle geforderten Immatrikulationsunterlagen per Dateiupload hochladen. Sollten Sie die Dateneingabe vorzeitig beenden bzw. unterbrechen lautet der Status "Immatrikulation in Vorbereitung". Sie können die Immatrikulation innerhalb der Immatrikulationsfrist fortsetzen.
Zurückgestellt:
Wenn Sie Ihren Studienplatz wegen Antritt eines Dienstes (z. B. Wehr- oder Zivildienst) nicht annehmen können, haben Sie die Möglichkeit Ihren Studienplatz unverbindlich zurückstellen zu lassen. Nachdem der Dienst beendet wurde, können Sie den Studienplatz als „bevorzugt Zuzulassende/r“ wieder erhalten. Eine Rückstellung beantragen Sie im Bewerbungsportal von hochschulstart.de.
Zulassungsangebot aktuell nicht möglich:
Ihnen kann leider nachdem die Ranglisten im Portal von hochschulstart.de hochgeladen wurden, kein Studienplatz angeboten werden. Sie haben im weiteren Verlauf der Koordinierungsphase noch die Möglichkeit ein Zulassungsangebot bzw. Zulassung zu erhalten, sofern die THM noch weitere Zulassungsangebote ausspricht.
Abgelehnt:
Eine Bewerbung wurde abgelehnt, da nach Ende der Koordinierungsphase keine Zulassung für die entsprechende Bewerbung ermittelt werden konnte. Ein Ablehnungsbescheid wird durch hochschulstart.de erstellt und idort als Download zur Verfügung gestellt.
Ausgeschlossen:
Ihr Zulassungsantrag wurde vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Bei Ihrer Bewerbung lagen Formfehler (z. B. fehlender Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung) vor, die von Ihnen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht behoben wurden. Ein Ausschlussbescheid wird durch hochschulstart.de erstellt und dort als Download zur Verfügung gestellt. Den ausführlichen Ausschlussgrund finden Sie auf dem Bescheid.
Koordiniertes Nachrückverfahren
Falls nach Abschluss der Koordinierungsphase noch Studienplätze für den jeweiligen Studiengang frei geblieben sind, wird die THM diese Studienplätze über das koordinierte Nachrückverfahren von hochschulstart.de vergeben.
Wer kann teilnehmen?
Bewerber*innen, die während der Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben, können sich für die Teilnahme am koordinierten Nachrückverfahren (KNR) anmelden. D. h. Bewerber*innen können für jedes einzeln abgelehnte Studiengangbot die Teilnahme erklären, sofern die Hochschule am koordinierten Nachrückverfahren für den jeweiligen Studiengang teilnimmt.
Wie und wann kann man sich anmelden?
Zum Start des koordinierten Nachrückverfahrens haben Bewerber*innen 72 Stunden Zeit den Teilnahmewunsch am KNR zu erklären. Abgelehnte Bewerber*innen erhalten dazu einen Link per E-Mail von hochschulstart.de. Achtung: Nach 72 Stunden bzw. nach Ablauf der o. g. Frist wird dieser Link ungültig.
Alternativ können Bewerber*innen die Teilnahme am koordinierten Nachrückverfahren während des o. g. Zeitraums auch direkt über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de in der Bewerberübersicht erklären. Es ist nicht notwendig die Teilnahme über den Link zu erklären.
Die Anmeldung ist möglich in der Zeit vom 25.02.2024 bis 27.02.2024
Wie läuft das KNR ab?
Nach Ablauf der Anmeldefrist können die restlichen freien Studienplätze vergeben werden. Dabei wird die Rangfolge der Bewerber*innen aus der Koordinierungsphase weiterhin berücksichtigt. Im Koordinierten Nachrückverfahren spielt die Priorisierung der teilnehmenden Bewerbungen keine Rolle mehr. Sobald irgendeine am KNR teilnehmende Bewerbung im zulassungsfähigen Bereich liegt, wird dafür direkt eine Zulassung ausgesprochen und das Nachrückverfahren ist damit für den oder die Bewerber*in beendet.
Weitere Informationen zum Koordinierten Nachrückverfahren finden Sie direkt über hochschulstart.de
Losverfahren
Das Losverfahren ist ein Teil des koordinierten Nachrückverfahrens (KNR) von hochschulstart.de. Studienplätze werden verlost, wenn keine Bewerber*innen mehr auf den Ranglisten aus der Koordinierungsphase vorhanden sind und noch freie Studienplätze zu Verfügung stehen.
Wer kann teilnehmen?
Es können Studieninteressierte teilnehmen, die in der vorangegangenen Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben und sich noch nicht für den am KNR teilnehmenden Studiengang beworben hatten.
Außerdem sind auch komplette Neubewerbungen möglich. D. h. Bewerber*innen, die sich bisher überhaupt noch nicht für das aktuelle Verfahren über hochschulstart.de beworben haben, können am Losverfahren des koordinierten Nachrückverfahrens teilnehmen.
Wie und wann kann man sich anmelden?
Neubewerbungen können während des gesamten KNR nur über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de abgegeben werden. Die Bewerbung erfolgt nicht über den E-Campus der THM. Es ist eine Registrierung über hochschulstart.de erforderlich, sofern bisher noch keine Registrierung durchgeführt wurde. Achtung: Pro Person ist nur eine Registrierung bei hochschulstart.de möglich!
Die Anmeldung ist möglich in der Zeit vom 25.02.2024 bis 31.03.2024
Über die Studienangebotssuche können alle am Koordinierten Nachrückverfahren teilnehmende Studienangebote eingesehen werden.
Wie läuft das Losverfahren innerhalb des koordinierten Nachrückens ab?
Bei dieser Bewerbung handelt es sich um eine Kurzbewerbung. D. h. es müssen keine Unterlagen oder sonstige Dokumente hochgeladen werden. Eine Prüfung der Bewerbung findet nicht statt, es gelten die Immatrikulationsbedingungen der THM. Sollte z. B. nach der Zulassung festgestellt werden, dass keine Hochschulzugangsberechtigung für das Bundesland Hessen vorliegt, behält die THM sich vor die Immatrikulation zu versagen.
Weitere Informationen zum Losverfahren des Koordinierten Nachrückverfahrens finden Sie direkt über hochschulstart.de