Gute Wissenschaftliche Praxis

"Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung umfassend Rechnung zu tragen und sie als Richtschnur des eigenen Handelns zu verankern, ist zuvorderst Aufgabe jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers sowie derjenigen Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist. Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis." - Deutsche Forschungsgemeinschaft, Kodex

Die Technische Hochschule Mittelhessen legt höchsten Wert auf die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Im Vordergrund steht dabei eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität als wesentlicher Faktor des Berufsethos der Forschenden. Dieses Bekentnis hat die Hochschule in ihren Grundsätzen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis festgehalten, die für alle Personen, die im Bereich der Technischen Hochschule Mittelhessen forschend oder forschungsunterstützend tätig sind, rechtlich verbindlich sind. 

Ombudspersonen an der THM

Amtszeit: 7. Juni 2023 bis 6. Juni 2027

Die Ombudspersonen sind die neutralen und qualifizierten zentralen Ansprechpersonen für Mitglieder und Angehörige der Technischen Hochschule Mittelhessen in allen Fragen der guten Wissenschaftlichen Praxies und zu (vermutetem) wissenschaftlichem Fehlverhalten (Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens). Sie tragen, soweit dies möglich ist, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Gelangt die Ombudsperson zu dem Ergebnis, dass hinlänglich konkretisierte Verdachtsmomente bestehen, beantragt sie bei der Untersuchungskommission die Vorprüfung.

Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule können sich in Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis, aber auch zu vermutetem wissenschaftlichem Fehlverhalten, neben den Ombudspersonen der THM auch an das überregional tätige Ombudsgremium „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland“ wenden.

Untersuchungskommission

Amtszeit: 7. Juni 2023 bis 6. Juni 2027

Die Untersuchungskommission befasst sich mit hinlänglich konkretisierten Verdachtsmomente des wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Besteht in den Augen der Untersuchungskommission kein hinreichender Verdacht eines verfolgbaren wissenschaftlichen Fehlverhaltens, stellt die sie das Verfahren ein. Bei hinreichendem Tatverdacht leitet Sie in eine förmliche Untersuchung ein und prüft nach den Regeln der freien Beweiswürdigung, ob wissenschaftliches Fehlverhalten zu ihrer Überzeugung erwiesen ist. Das Ergebnis der förmlichen Untersuchung legt die Untersuchungskomission der Hochschulleitung zusammen mit Sanktionsempfehlungen vor. Diese entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob gegenüber der beschuldigten Person wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt wird und ob und welche Sanktionen und Maßnahmen ihr gegenüber verhängt werden.

Mitglieder

  • Prof. Dr. Thorsten Weyer (FB MNI)
  • Prof. Dr. Benjamin Bernschütz (FB MUK)
  • Prof. Dr. Boris Keil (FB LSE)
  • Dr. Jennifer Hannig (FB MND)
  • Dr. Ulf Mäder (FB LSE)

Stellvertretungen (nicht personenbezogen)

  • Prof. Dr.-Ing. Thomas Stetz (FB EI)
  • Prof. Dr. Markus Degünther (FB MND)
  • Prof. Dipl.-Ing. Holger Rohn (FB WI)
  • Dr. Christian Alter (FB ME)
  • Dr. Birgit Samans (FB GES)

Deutsche Forschungsgemeinschaft