Kooperationen, Auftragsforschung & Dienstleistung

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der THM arbeiten auf vielfältige Weise mit anderen Hochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie weiteren öffentlichen oder privaten Institutionen zusammen. Die Zusammenarbeit wird dabei auf Grundlage des Status der THM als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts vertraglich geregelt. Das Referat Transfer hat dabei die Aufgabe, den Prozess der vertraglichen Ausgestaltung dieser Kooperationen zu moderieren und zu steuern.

Auf fachlicher Ebene geben v.a. die Kompetenzzentren der THM einen guten Einblick in das breit gefächerte Knowhow-Spektrum der Hochschule, auf das eine Zusammenarbeit aufgebaut werden kann.

Das Referat Transfer ist für die Erarbeitung, Bearbeitung, Prüfung und Verhandlung von Kooperationsverträgen im Bereich Forschung verantwortlich (FuE-Kooperationen). Hierunter fallen insbesondere Kooperationsverträge in Verbundprojekten der nationalen und hessischen Forschungsförderungsprogramme sowie Kooperations-verträge mit Unternehmen, Ausgründungen der THM oder anderen Partnern.


Die THM kann mit Unternehmen neben FuE-Kooperationen auch Vereinbarungen über Auftragsforschung treffen. Solche Leistungen sind vom Auftraggeber mit marktüblichen Entgelten auf Basis einer Vollkostenrechnung zu vergüten. Forschende haben die Möglichkeit, entsprechende Angebote über ein im Intrawiki hinterlegtes Formular zur Abstimmung mit dem Referat Transfer und der Haushaltsabteilung zu erstellen. Gleiches gilt für Forschungsdienstleistungen.

Eine Forschungsdienstleistung liegt dann vor, wenn eine Leistung nicht als Forschungsleistung erbracht wird. Bei einer Forschungsdienstleistung werden im Gegensatz zur Forschung gesicherte Erkenntnisse und bekannte Methoden angewandt (beispielsweise bei Gutachtertätigkeiten, Probeuntersuchungen, Analysetätigkeiten, Beratungen, Erhebung von Daten).

Mit der Erbringung von Auftragsforschung bzw. Forschungsdienstleistungen befindet sich die Hochschule als Auftragnehmerin im Wettbewerb mit anderen Anbietern. Bei Einordnungsschwierigkeiten, ob es sich um Forschung, Auftragsforschung oder eine Forschungsdienstleistung handelt, ist das Referat Transfer frühzeitig einzubeziehen.