Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften können über die THM promovieren.

Voraussetzung für die Promotion ist die Zulassung durch die kooperierende Universität bzw. das Promotionszentrum. Die Zugangsvoraussetzungen sind in der entsprechenden Promotionsordnung geregelt. Es kann im Einzelfall vorkommen, dass im Zuge der Zulassung zur Promotion besondere Qualifizierungen wie die erfolgreiche Teilnahme an zusätzlichen Kursen oder Seminaren oder die Anfertigung weiterer wissenschaftlicher Arbeiten gefordert wird.

Bei Promotionen an der THM erfolgt die Betreuung der oder des Promovierenden durch einen Professor (Doktorvater) oder eine Professorin (Doktormutter) an der THM.
Im Zentrum der Promotion steht die selbstständige Erstellung einer wissenschaftlichen Forschungsarbeit (Dissertation). Die Promotion schließt mit einer mündlichen Prüfung und der Veröffentlichung der Dissertation ab.

Als Dauer für eine Promotion nennt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) etwa vier Jahre, die abhängig vom Forschungsbereich und dem speziellen Promotionsprojekt variiert.
Die Finanzierung kann über ein Stipendium oder im Rahmen einer Anstellung an der THM beispielsweise über ein Drittmittelprojekt erfolgen. Auch externe Promotionen in einem Unternehmen bzw. nebenberuflich sind möglich.

Bei Interesse an einer Promotion sind Anfragen zur Betreuung der Promotion direkt an Professoren bzw. Professorinnen des entsprechenden Fachgebiets zu richten.