Die kooperativen Promotionen der THM mit der Justus-Liebig-Universität Gießen oder der Philipps-Universität Marburg gehören zu den gemeinsamen Forschungsaktivitäten der beteiligten Hochschulen und sind Promotionen im Rahmen des Forschungscampus Mittelhessen (FCMH).
Die Promotionsurkunden bei allen kooperativen Promotionen der THM mit der Universität Gießen oder der Universität Marburg werden mit den Logos bzw. Siegeln der beiden beteiligten Hochschulen und dem Hinweis auf die kooperative Promotion der THM und der Universität Gießen bzw. Universität Marburg im Rahmen des FCMH versehen.

Zulassung zur Promotion
Die Annahme als Doktorand/in wird entsprechend der Satzung zur Durchführung kooperativer Promotionsverfahren der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg und der
Technischen Hochschule Mittelhessen durchgeführt. Vor Einreichung eines Antrags bei der kooperativen Promotionsplattform des FCMH ist eine Befürwortung durch die THM erforderlich, das Verfahren wird also in einem zweistufigen Prozess durchgeführt mit

  1. einer Befürwortung durch die THM und
  2. der Antragstellung über die kooperative Promotionsplattform des FCMH.

Die endgültige Zulassung zur Promotion erfolgt über den Promotionsausschuss des universitären Fachbereichs.

Bei Hochschullehrer/innen der THM, die an Fachbereichen der Universitäten Gießen oder Marburg kooptiert wurden, wird der Antrag auf Annahme als Doktorand/in direkt beim zuständigen Promotionsausschuss des universitären Fachbereichs gestellt.

weitere Informationen:
» Verfahren: „Kooperative Promotionen der THM mit der Uni Gießen oder der Uni Marburg” (PDF, 111 KB)
» Intranet der THM: „Kooperative Promotionen der THM mit der Uni Gießen oder der Uni Marburg” mit Informationen zur Befürwortung durch die THM (PDF 154 KB, Intranet der THM)
» kooperative Promotionsplattform am Forschungscampus Mittelhessen (externer Link)