Studienanfängerinnen und Studienanfänger, Bachelor- und Masterstudierende - nutzen Sie Ihre Chance, mit einem Deutschlandstipendium gefördert zu werden!
Die Bewerbungsphase für den Förderzeitraum 2024/2025 ist beendet.
Alle Bewerber*innen erhalten bis spätestens Mitte Oktober Rückmeldung.
Die häufigsten Fragen zum Deutschlandstipendium an der THM:
Allgemeines
Wer kann sich für ein Deutschlandstipendium an der THM bewerben?
Für ein Stipendium bewerben können Sie sich, wenn Sie an der THM
- immatrikuliert sind und
- innerhalb der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs studieren.
- Sofern das Bewerbungsverfahren für einen Studiengang an der THM noch nicht abgeschlossen ist, ist die Bewerbung - vorbehaltlich der Immatrikulation – möglich.
Wird die Corona-Pandemie auf die Regelstudienzeit angerechnet?
Ja, gemäß §2 der Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-VoV-2-Pandemie im Hochschulbereich wird die Regelstudienzeit für Studierende, die im Sommersemester 2020 und/oder Wintersemester 2020/2021 immatrikuliert waren, um bis zu zwei Semester erhöht. Für Studierende, die nur in einem der beiden genannten Semester eingeschrieben waren, erhöht sich die Regelstudienzeit entsprechend nur um ein Semester.
Für den Bezug des Deutschlandstipendiums bedeutet das, dass sich auch die mögliche Förderungshöchstdauer erhöht.
Bitte beachten Sie diesbezüglich für Ihre Bewerbung:
Tragen Sie die Fachsemester- und Hochschulsemesterzahl ein, die auf Ihrer Studienbescheinigung angegeben ist. Die Anpassung der Regelstudienzeit gemäß der o.g. Verordnung wird für alle Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlverfahren berücksichtigt. Ihnen entstehen keine Nachteile.
Wie gut muss mein Notenschnitt sein, um für ein Stipendium in Betracht gezogen zu werden?
Das Deutschlandstipendium richtet sich in erster Linie an begabte und engagierte Studierende. Da die Auswahlentscheidung jedoch sehr vom Vergleich mit allen eingereichten Bewerbungen abhängt, ist es möglich, dass der Notenschnitt variiert - hier kommt es auch sehr häufig auf den bestimmten Studiengang oder Fachbereich an.
Kann ich ein Beratungsgespräch vereinbaren, wenn ich weitere Fragen habe?
Persönliche Beratungsgespräche sind möglich, sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichend Antworten auf Ihre Fragen finden. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne:
- per Telefon 0641/309-1029
- per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und schildern Sie uns Ihr konkretes Anliegen.
Bewerbung
Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung ist ausschließlich über das Onlineportal (https://bewerbung.dstip.de/thm) möglich. Sobald das Verfahren startet, wird der Zugang dazu entsprechend freigeschaltet. Dort müssen Sie ein Nutzerkonto anlegen und gelangen dann zum Bewerbungsformular. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist können Sie Ihre Angaben bearbeiten.
Wann startet das Bewerbungsverfahren?
Das Deutschlandstipendium wird an der THM immer nur zum Wintersemester vergeben. Das Bewerbungsverfahren dafür läuft in der Regel ca. von Mitte Juli bis Mitte August. Der genaue Bewerbungszeitraum wird zu gegebener Zeit auf dieser Seite veröffentlicht.
Wie kann ich mich für ein Deutschlandstipendium bewerben?
Eine Bewerbung zum Deutschlandstipendium an der THM erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren. Sobald die Bewerbungsphase startet, können Sie auf dieser Seite auf das Portal zugreifen.
Ich kann im Bewerbungsformular meinen Studiengang nicht finden. Was kann ich tun?
Dies sollte ausschließlich bei Studiengängen der Fall sein, die in Kooperation mit einer anderen Hochschule angeboten werden. Wenn Sie in einem Kooperationsstudiengang studieren, können Sie sich für das Deutschlandstipendium nur an der Hochschule bewerben, bei der die Erstimmatrikulation für Ihren gewählten Studiengang erfolgt ist (dort, wo Sie auch Ihren Semesterbeitrag bezahlen).
Sollten Sie sich sicher sein, dass es sich nicht um einen Kooperationsstudiengang handelt und die THM die Hochschule Ihrer Erstimmatrikulation ist, informieren Sie uns bitte. Wir finden dann gemeinsam eine Lösung.
Müssen meine Unterlagen ein bestimmtes Dateiformat haben?
Ja, bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen, die Sie Ihrer Bewerbung hinzufügen, im pdf-Format sein müssen.
Wird die Corona-Pandemie auf die Regelstudienzeit angerechnet?
Ja, gemäß §2 der Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-VoV-2-Pandemie im Hochschulbereich wird die Regelstudienzeit für Studierende, die im Sommersemester 2020 und/oder Wintersemester 2020/2021 und/oder Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/2022 immatrikuliert waren, um bis zu vier Semester erhöht. Für Studierende, die nur in einem der vier genannten Semester eingeschrieben waren, erhöht sich die Regelstudienzeit entsprechend nur um ein Semester.
Für den Bezug des Deutschlandstipendiums bedeutet das, dass sich auch die mögliche Förderungshöchstdauer erhöht.
Bitte beachten Sie diesbezüglich für Ihre Bewerbung:
Tragen Sie die Fachsemester- und Hochschulsemesterzahl ein, die auf Ihrer Studienbescheinigung angegeben ist. Die Anpassung der Regelstudienzeit gemäß der o.g. Verordnung wird für alle Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlverfahren berücksichtigt. Ihnen entstehen keine Nachteile.
Ich bin Studienanfänger/in im 1. Semester oder bewerbe mich um einen Studienplatz, welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?
- Bewerbungsvereinbarung
(diese können Sie nach erfolgter Anmeldung im Portal auf der Startseite herunterladen) - Motivationsschreiben
(max. 2 DIN A4-Seiten: „Was qualifiziert mich für das Stipendienprogramm und was sind meine akademischen und beruflichen Ziele? Wie engagiere ich mich in der Gesellschaft?“) - Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelle Studienbescheinigung
- bereits eingeschriebene Studierende fügen bitte Ihre für das Wintersemester geltende Studienbescheinigung ein
- Bewerber, deren Immatrikulation noch nicht erfolgt ist, fügen bitte den Zulassungsbescheid ein
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
(bei ausländischen Zeugnissen eine für das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem) - Sonstige Nachweise
(z. B. über aktuelles, gesellschaftliches oder soziales Engagement, besondere Fähigkeiten, Auszeichnungen, Auslandsaufenthalte, Praktikums- und Arbeitszeugnisse)
Ich befinde mich in einem höheren (ab dem 2.) Semester im Bachelorstudium, welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?
- Bewerbungsvereinbarung
(diese können Sie nach erfolgter Anmeldung im Portal auf der Startseite herunterladen) - Motivationsschreiben
(max. 2 DIN A4-Seiten: „Was qualifiziert mich für das Stipendienprogramm und was sind meine akademischen und beruflichen Ziele? Wie engagiere ich mich in der Gesellschaft?“) - Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Aktueller Leistungsnachweis
- Sonstige Nachweise
(z. B. über aktuelles, gesellschaftliches oder soziales Engagement, besondere Fähigkeiten, Auszeichnungen, Auslandsaufenthalte, Praktikums- und Arbeitszeugnisse)
Ich studiere oder bewerbe mich um einen Studienplatz im Master, welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?
- Bewerbungsvereinbarung
(diese können Sie nach erfolgter Anmeldung im Portal auf der Startseite herunterladen) - Motivationsschreiben
(max. 2 DIN A4-Seiten: „Was qualifiziert mich für das Stipendienprogramm und was sind meine akademischen und beruflichen Ziele? Wie engagiere ich mich in der Gesellschaft?“) - Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelle Studienbescheinigung
- bereits eingeschriebene Studierende fügen bitte Ihre für das Wintersemester geltende Studienbescheinigung ein
- Bewerber, deren Immatrikulation noch nicht erfolgt ist, fügen bitte den Zulassungsbescheid ein
- Zeugnis des Erststudiums (Bachelor oder Diplom)
(Sollten Sie Ihr Zeugnis noch nicht erhalten haben, lassen Sie sich bitte eine Bescheinigung über den (voraussichtlichen) Erhalt des Abschlusses ausstellen) - ggf. Leistungsübersicht
- Sonstige Nachweise
(z. B. über aktuelles, gesellschaftliches oder soziales Engagement, besondere Fähigkeiten, Auszeichnungen, Auslandsaufenthalte, Praktikums- und Arbeitszeugnisse)
Es sind noch nicht alle Leistungen dieses Semesters eingetragen. Soll ich mit meiner Bewerbung noch warten?
Nein, das ist nicht nötig. Sofern Sie an der THM studieren, werden wir an einem Stichtag nach der Bewerbungsfrist einen dann aktuellen Auszug Ihrer Noten aus der zentralen Notenverwaltung abrufen. Somit ist keine Bewerbung benachteiligt, die schon zu Beginn des Bewerbungszeitraums eingegangen ist. Zudem können Sie Ihre Bewerbung über das Portal bereits einreichen und bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch abändern.
An wen soll ich mein Motivationsschreiben richten?
Das Motivationsschreiben können Sie an die Auswahlkommission richten, eine einzelne Ansprechperson gibt es nicht. Für das Adressfeld verwenden Sie bitte die Postadresse der THM: Wiesenstr. 14, 35390 Gießen
Kann ich noch Unterlagen nachreichen?
Nein, nur in wichtigen Ausnahmefällen - wenn Sie z.B. Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben etc. - können Sie Unterlagen nach vorheriger Absprache nachreichen.
Bitte beachten Sie, dass es die Vergabe des Stipendiums nicht beeinflusst, wann Ihre Bewerbung eingegangen ist. Über das Portal haben sie die Möglichkeit, ihre Bewerbung bis zum Ende der Bewerbungsfrist zu bearbeiten. Sie können also Dokumente austauschen oder Ihre Angaben aktualisieren. Sobald das Bewerbungsverfahren geschlossen ist, können Sie keine Änderungen mehr vornehmen.
Kann ich mich für das Deutschlandstipendium bewerben, wenn ich ein Auslandssemster mache oder plane?
Wenn Sie weiterhin an der THM immatrikuliert sind (und sich innerhalb Ihrer Regelstudienzeit befinden), können Sie sich auch während eines Auslandssemesters für ein Stipendium bewerben, bzw. es erhalten.
Wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?
Jede Bewerberin und jeder Bewerber erhält bis spätestens Mitte Oktober eine Rückmeldung auf die Bewerbung. Bitte sehen Sie vorher von Rückfragen zum Ausgang des Auswahlverfahrens ab.
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt nach der THM-Richtlinie anhand der eingereichten Unterlagen durch eine Auswahlkommission.
Wenn die Benachrichtigungen erst Ende Oktober versendet werden, wann wird dann das Stipendium ausgezahlt?
Der Förderzeitraum startet zusammen mit dem Wintersemester im Oktober, die erste Auszahlung an die Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt meist im November. Der Betrag für Oktober wird dann rückwirkend mit ausgezahlt.
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich mich in meinem Abschlusssemster befinde? Werden die Stipendien immer für ein Jahr vergeben?
Sollten Sie sich im letzten Semester Ihres Studiums (bzw. Ihrer Regelstudienzeit) befinden, können Sie sich genauso für ein Deutschlandstipendium bewerben. Sollten Sie ausgewählt werden, wird das Stipendium nur für ein Semester vergeben und frei gewordene Stipendien werden ab dem Sommersemester an Nachrücker vergeben.
Förderung
Wie hoch ist die Förderung?
Das Deutschlandstipendium beträgt 300€ pro Monat. Es wird einkommens- und elternunabhängig gewährt und wird nicht auf das BAFÖG angerechnet.
Wie lange kann ich durch das Deutschlandstipendium gefördert werden?
Die Förderung durch das Deutschlandstipendium dauert i.d.R. 12 Monate (ab 01.10.), jedoch maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit. Eine Verlängerung der Förderung - nach einer erneuten Bewerbung - ist möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der THM ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Ich werde mein Bachelorstudium während des Förderzeitraums beenden und dann direkt den Master fortsetzen. Kann ich durchgängig gefördert werden?
Eine durchgängige Förderung ist grundsätzlich möglich, sofern Sie Ihr Bachelorstudium im Förderzeitraum in Regelstudienzeit abschließen und sich ohne Unterbrechungszeit für ein Masterstudium an der THM immatrikuliert haben. Die Unterbrechungszeit wiedrum ist abhängig vom Datum Ihrer letzten Prüfungsleistung. Informieren Sie uns jedem Fall über das Datum und reichen Sie uns Ihr Bachelorzeugnis sowie eine aktuelle Studienbescheinigung für das Masterstudium nach, sobald Ihnen dieses vorliegt.
Welche Verpflichtungen ergeben sich für mich, wenn ich für das Deutschlandstipendium ausgewählt werde?
Der Bezug eines Deutschlandstipendiums ist grundsätzlich mit keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Förderer oder der THM verbunden. Wir geben aber zu bedenken, dass es in Ihrem eigenen Interesse und für Sie von Vorteil sein kann, an Veranstaltungen in Verbindung mit dem Deutschlandstipendium teilzunehmen. Daraus können sich wichtige Kontakte ergeben oder Ihnen können Abschluss-/Projektarbeiten, Praktika o.ä. angeboten werden.
Verlängerung
Ich habe aktuell ein Deutschlandstipendium und möchte dies gerne verlängern. Wie ist das möglich?
Für die Verlängerung des Stipendiums müssen Sie sich erneut über das Portal bewerben.
Wir fragen bei allen Förderern nach, ob sie die Stipendien verlängern, neu ausschreiben oder evtl. auch beenden möchten. Sollten keine Fördermittel zur Verfügung stehen, um das Stipendium zu verlängern, wird der Antrag zur Verlängerung automatisch als Neuantrag für das aktuelle Bewerbungsverfahren gewertet.