Für schriftliche Prüfungen wie Hausarbeiten oder Bachelor- und Masterthesen dürfen Studierende der THM Künstliche Intelligenz unterstützend nutzen.Künstliche Intelligenz (KI) wird bereits vielfach eingesetzt – sei es in Gesundheits-Apps, als Übersetzungshilfe oder bei industriellen Produktionsprozessen. Auch in Forschungsprojekten oder Anwendungen machen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) KI zunutze. Nun dürfen Studierende unter klar definierten Bedingungen für ihre schriftlichen Haus- oder Seminararbeiten sowie Bachelor- und Masterthesen auf KI zurückgreifen. Für Klausuren gilt diese Regelung nicht.

Die im Mai aktualisierten Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen an der THM regeln den Einsatz. 

Eine vom Zentralen Prüfungsamt der THM organisierte Arbeitsgemeinschaft, unter anderem bestehend aus Professorinnen und Professoren, Mitarbeitenden, Studierenden und der Hochschulbibliothek, hat dazu ein modulares Konzept entwickelt. Dort ist die Zulässigkeit von KI-Anwendungen festgelegt. Außerdem wird dort eine Empfehlung zur Kenntlichmachung zulässiger KI-generierter Inhalte in schriftlichen Prüfungen abgegeben. Diese beinhaltet klare und einfach zu verstehende Beispiele und eindeutige Handlungsanweisungen im Text und für die Quellenangaben im Anhang. 

Die Nutzung der Dokumente ist zunächst als Pilotphase auf ein Jahr begrenzt. „In dieser Zeit sammeln wir Erfahrungen, wie unsere Studierenden KI kompetent anwenden können, und dabei die klassischen wissenschaftlichen Anforderungen, wie Reflexion und Weiterentwicklung komplexer Themen weiter erlernen“, erklärt Vize-Präsidentin Prof. Katja Specht, die an der THM für Studium und Lehre zuständig ist. 

Eine Arbeitsgemeinschaft hat an der THM ein Konzept entwickelt, wie KI in schriftlichen Hausarbeiten und Bachelor- und Masterthesen angewendet werden kann. Ihr gehören Lehrende, Studierende und Mitarbeitende der Hochschule an, unter anderem (v.l.): Ute Bringezu, Leiterin des Zentralen Prüfungsamtes, Prof. Dr. Benedikt Model, Andrea Thiel, stellvertretende Leiterin der Bibliothek, Prof. Dr. Juliane Staubach, Prof. Dr. Thorsten Dick und Masterstudierende Mirai Alhaddad.Die Anwendung von KI in schriftlichen Prüfungen wird sowohl THM-weit als auch pro Lehrveranstaltung, also modulbezogen, festgelegt. „Damit haben Studierende, Lehrende und Mitarbeitende seit dem Frühjahr eine transparente und differenzierte Regelung zum Einsatz von KI vorliegen“, erklärt Prof. Specht. 

Hochschulweit ist es damit Studierenden erlaubt, KI-Anwendungen wie ChatGPT oder Wolfram Alpha für Themenvorschläge, Ideen und erste Strukturierungs- und Gliederungsentwürfe zu nutzen. Auch bei Übersetzungen oder der Rechtschreibprüfung kann KI eingesetzt werden. 

Ob Studierende mithilfe von KI Recherche von Literatur und Quellen als Vorstufe zur Lektüre von Originalquellen nutzen dürfen, können Lehrende selbst entscheiden. Ihnen obliegt es auch, Studierenden zu erlauben, Texte, Bilder und Grafiken mithilfe von KI zu generieren. In solchen Fällen müssen in den Quellenangaben die KI-generierten Inhalte kenntlich gemacht werden. 

Die Regelungen werden von der zuständigen AG kontinuierlich während des aktuellen Probelaufs weiterentwickelt und im Januar 2025 erstmals evaluiert. „Indem wir der Nutzung und Kenntlichmachung von KI-Tools in schriftlichen Prüfungen einen Rahmen gegeben haben, haben wir einen kleinen Leuchtturm in der Hochschulwelt entwickelt“, sagt Prof. Specht. So fördere die THM die kritische Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz und ermögliche es den Studierenden, den Umgang damit zu erlernen. Ein kompetenter Umgang mit KI im Studium ist auch deshalb wichtig, weil im Alltag und in der Berufspraxis KI längst angekommen ist.