Vor zehn Jahren hat Hessen Neuland betreten: Als erstes Bundesland eröffnete es seinen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) die Möglichkeit, in forschungsstarken Fachrichtungen ein eigenständiges Promotionsrecht zu erhalten. Bei einer Podiumsdiskussion mit Feierstunde im Museum Wiesbaden hat Wissenschaftsminister Timon Gremmels am 12. Mai 2026 gemeinsam mit Gästen aus Hochschul- und Forschungslandschaft auf die Entwicklungen des HAW-Promotionsrechts geblickt.
„Als Hessen das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften einführte, gab es einen Aufschrei. Kritiker fürchteten einen wissenschaftlichen Dammbruch. Heute wissen wir: Das hessische HAW-Promotionsrecht ist ein Erfolgsmodell“, so Wissenschaftsminister Timon Gremmels. „Eine unabhängige wissenschaftliche Kommission hat es 2022 positiv evaluiert. Mittlerweile hat die Mehrzahl der Bundesländer nachgezogen, viele davon haben sich am hessischen Vorbild orientiert. Hochschulen für angewandte Wissenschaften entwickeln Lösungen für konkrete Herausforderungen – ob in der Industrie, im Gesundheitswesen oder im sozialen Bereich – und tragen dazu bei, Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Das Promotionsrecht und die damit verbundene Forschungsleistung von Doktorandinnen und Doktoranden stärken diese Rolle.“
In Hessen gibt es derzeit acht Promotionszentren. Dort betreuen rund 200 forschungsstarke Professorinnen und Professoren rund 320 Doktorandinnen und Doktoranden. Seit der Gründung der ersten Zentren wurden 97 Promotionen erfolgreich abgeschlossen.
An der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) wurde das Promotionszentrum für Ingenieurwissenschaften (PZI) aufgebaut – damit hat die Hochschule eine Vorreiterrolle übernommen. „Das eigenständige Promotionsrecht konnte die THM dazu nutzen, als erste HAW in Deutschland den Dr.-Ing im Fachgebiet Life Science Engineering zu vergeben“, blickt THM-Präsident Prof. Dr. Matthias Willems zurück. Außerdem können auch andere Fachdisziplinen im Rahmen des Forschungscampus Mittelhessen (FCMH) Promotionen durchführen – in Kooperation mit der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg. „Außerdem beteiligt sich die THM am gemeinsamen Promotionszentrum für systemintegrierte Ingenieurwissenschaften mit drei anderen HAW, das erst im Herbst 2025 neu geschaffen wurde. Das unterstreicht unsere Forschungsstärke und zeigt, wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Kompetenzen bündeln und sich vernetzen, um gemeinsam Innovationen voranzutreiben“, unterstreicht Prof. Dr. Willems.
Das Land hat den Aufbau der Promotionszentren und die Stärkung der Forschung an HAW intensiv unterstützt. In die Forschungsstrukturen an HAW flossen in den vergangenen zehn Jahren fast 80 Millionen Euro. Ein Schwerpunkt lag auf dem Aufbau eines wissenschaftlichen Mittelbaus an HAW, aus dem vor allem Qualifikationsstellen finanziert wurden. Das Mittelbauprogramm ist mittlerweile verstetigt. Mit dem neuen Hochschulpakt wurden 13 Millionen Euro pro Jahr in die Grundfinanzierung der Hochschulen überführt.
„Jetzt gilt es, das Promotionsrecht weiterzuentwickeln“, ergänzt Wissenschaftsminister Timon Gremmels. „Anwendungsorientierte Forschung braucht Maßstäbe, die neben wissenschaftlicher Exzellenz auch gesellschaftliche Wirkung und Praxisrelevanz stärker berücksichtigen. Gleichzeitig brauchen Promovierende und Betreuende gute Strukturen und faire Bedingungen. Langfristig müssen wir die Stärken von Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Universitäten und außeruniversitären Forschungsinstituten noch enger zusammenzuführen. Gemeinsam mit Wirtschaft und Gesellschaft arbeiten sie so von der Grundlagenforschung bis in die Anwendung an den Lösungen zu den großen Herausforderungen unserer Zeit.“
Hintergrund zum Promotionsrecht für HAW
Um das Promotionsrecht für eine forschungsstarke Fachrichtung beantragen zu können, muss eine Hochschule mindestens zwölf forschungsstarke Professuren pro Promotionszentrum vorweisen, die ihre Forschungsstärke über Drittmitteleinwerbungen und Publikationstätigkeit nachweisen sowie Betreuungserfahrung haben. Die Promotionszentren haben jeweils Forschungs- und Qualifizierungsprogramme entwickelt und werden von externen wissenschaftlichen Beiräten beraten. Das Promotionsrecht ist zunächst befristet, die Zentren werden regelmäßig evaluiert. Wichtig sind zudem Qualitätssicherungsmechanismen für die Promotion wie Trennung von Betreuung und Begutachtung und verpflichtende Betreuungsvereinbarung. In Hessen gibt es derzeit acht Promotionszentren:
- Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Globalisierung, Europäische Integration u. Interkulturalität (Hochschule Fulda)
- Public Health (Hochschule Fulda)
- Nachhaltigkeitswissenschaften (Hochschule Darmstadt)
- Ingenieurwissenschaften, Fachrichtung Life Science Engineering (Technische Hochschule Mittelhessen)
- Soziale Arbeit (Hochschule Fulda RheinMain, Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule RheinMain und Hochschule Darmstadt)
- Angewandte Informatik (Hochschule RheinMain, Hochschule Darmstadt, Hochschule Fulda undFrankfurt University of Applied Sciences)
- Mobilität und Logistik (Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule RheinMain und Hochschule Fulda)
- Systemintegrierte Ingenieurwissenschaft (Hochschule RheinMain, Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule Fulda und THM)