Zum 21. Dezember 2022 ist das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) in Kraft getreten.
Ziel dieses Gesetzes ist es, allen Anspruchsberechtigten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 € zukommen zu lassen, um sie von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten.
Für die Beantragung der Einmalzahlung benötigen Sie Zugangsdaten, die wir Ihnen über Ihr THM-Konto im E-Campus zur Verfügung stellen.
Ab dem 15. März 2023 werden wir Sie nun fachbereichsweise per E-Mail kontaktieren (Versand nur an die THM-Mailadresse) und Sie gruppenweise zum Abruf der Zugangsdaten auffordern. Dieser Ablauf ist erforderlich, um einen reibungslosen Zugriff auf den E-Campus und alle damit verbundenen Serviceleistungen zu gewährleisten.
Datum | Fachbereiche |
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am 15. März 2023 | MND, EI, BAU |
am 17. März 2023 | IEM, LSE, Wirtschaft |
am 20. März 2023 | MNI, MuK |
am 22. März 2023 | GES, ME, M |
am 24. März 2023 | WI, ZDH |
Den Antrag auf die Einmalzahlung stellen Sie dann nach Erhalt der Zugangsdaten in einem zentralen Portal der Bundesregierung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bitte informieren Sie sich auch über die Hinweise zum Datenschutz des Landes Hessen.