Präambel
Die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) verpflichtet sich mit diesem Verhaltenskodex dazu, den Grundsätzen eines wertschätzenden, respektvollen Umgangs miteinander und partnerschaftlichen Verhaltens zueinander zu entsprechen. Dieser Verhaltenskodex ergänzt die Grundsätze des Leitbilds: „Motivation, Qualität, Agilität und Vielfalt“.

Handlungsweisen, die dem Grundsatz des partnerschaftlichen Verhaltens im Sinne der Leitwerte zuwider laufen, werden nicht toleriert. Bei Verstößen behält sich die THM vor, zu intervenieren und geeignete Maßnahmen nach hausinternen Antidiskriminierungsrichtlinien und der geltenden Hausordnung entsprechend einzuleiten.

Geltungsbereich
2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. 2014 wurde die Förderung von Diversität als eine weitere Aufgabe im Hessischen Hochschulgesetz (HHG) aufgenommen.

Dieser Verhaltenskodex bezieht sich in Übereinstimmung mit den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf alle Hochschulmitglieder und -angehörigen und Gäste der THM.

Allgemeine Grundsätze des Miteinanders
Die THM legt Wert auf einen freundlichen und konstruktiven Umgang ihrer Hochschulmitglieder und -angehörigen und Gäste untereinander. Die Lern- und Lehratmosphäre ist geprägt durch Respekt, Wertschätzung, Vertrauen und der Anerkennung von Vielfältigkeit. Dieses Miteinander der wertschätzenden Kommunikation fördert die Motivation und sichert die hohe Qualität der Lehre und Forschung unserer Hochschule. Die Grundsätze finden auch Anwendung in den Service- und Verwaltungsabteilungen und Referaten. Die THM fördert bewusst die Teilhabe aller Hochschulmitglieder und -angehörigen und ihrer Gäste und duldet keinen Ausschluss derselben. Hierbei liegt im Fokus, dass benachteiligende Mechanismen identifiziert, benannt und aufgehoben werden.

Diskriminierung
Nicht toleriert wird jegliche Form von Diskriminierung insbesondere folgender schützenswerter Merkmale/Kategorien:

  • Ethnische Herkunft
  • Religion und/oder Weltanschauung
  • Behinderung und/oder schwere Erkrankung
  • Geschlecht
  • Sexuelle Identität
  • Alter
  • Soziale Herkunft
  • Familienstatus
  • Äußeres Erscheinungsbild

Unter Diskriminierung versteht die THM jede Form der Benachteiligung aufgrund einer der oben genannten schützenswerten Merkmale/Kategorien. Diskriminierungen sind unabhängig von der Intention; es kommt vielmehr darauf an, ob eine Ungleichbehandlung aufgrund eines (meist) nicht relevanten Merkmals Nachteile für Hochschulmitglieder und -angehörige und Gäste nach sich zieht.
Allgemein liegt eine Benachteiligung vor, wenn Gleiches ungleich behandelt wird.
Eine Benachteiligung kann aber auch vorliegen, wenn Menschen mit ungleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden. Ein Beispiel dafür ist die Notwendigkeit des Nachteilsausgleichs für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung.

Verstöße gegen den Verhaltenskodex
Alle Hochschulmitglieder und -angehörigen und Gäste der THM, welche den Grundsätzen des Verhaltenskodex zuwider handeln, müssen mit Konsequenzen ihres Handelns rechnen, die in den Antidiskriminierungsrichtlinien und der Hausordnung der Hochschule festgehalten sind.

Insbesondere folgendes Verhalten wird nicht geduldet:

  • Sexualisierte Kommunikation und Gewalt, oder sexuelle Belästigung
  • Stalking, Mobbing und/oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte
  • Verwehrung von Barrierefreiheit
  • Sowohl verbale als auch nonverbale und/oder körperliche Gewalt, Übergriffe
  • Rassistische Übergriffe, Herabwürdigungen, Ausgrenzungen und Beleidigungen
  • Ungleichbehandlung und/oder Verwehrung des Nachteilsausgleiches
  • Politische radikale Äußerungen (Hitlergruß, IS-Propaganda etc.)

Angebote für Betroffene
Die THM stellt folgende Strukturen zur Verfügung, die präventiv zur Konfliktvermeidung dienen oder vorhandene Konflikte konstruktiv lösen.

Betroffene Hochschulmitglieder und -angehörige und Gäste können sich an folgende Anlaufstellen wenden: