Unsere Arbeit stützt sich auf verschiedene Vorgaben, insb. vom Bund, dem Land Hessen und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) sowie auf Empfehlungen, wie z.B. seitens der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Diese Seite wird bei Bedarf ergänzt.
Land Hessen - Grundlagen
Hessisches Hochschulgesetz (HessHG)
Das Hessische Hochschulgesetz, Novelle 14.12.2021, nimmt die Hochschulen in die Pflicht: „[…] (4) Die Hochschulen legen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Prinzipien einer nachhaltigken Entwicklung im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit Natur, Umwelt und Menschen und einer bewussten Nutzung von Ressourcen zu runde; sie wirken an der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes mit. […]“ (vgl. HessHG §3, Abs. 4)
Hessischer Hochschulpakt (HHSP)
Die Finanzierung der Hochschulen wird über einen zwischen dem Land Hessen und den Hochschulen verhandelten Hochschulpakt vereinbart. Das Land Hessen schreibt die CO2 im aktuellen Hochschulpakt 2021 bis 2025 wird erstmalig das Engagement der Hochschulen im Bereich Nachhaltigkeit explizit vereinbart (vgl. Kapitel 10 Nachhaltigkeit, HHSP 2021-2023).
Hochschulrektorenkonferenz
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) unterstützt den Ansatz auf Grundlage der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und unterstreicht die Rolle der Hochschulen im Transformationsprozess hin zu mehr Nachhaltigkeit und einer „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
Die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung, die im Jahr 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden und in die deutsche und hessische Nachhaltigkeitsstrategie eingegangen sind, bilden auch die Grundlage für nachhaltiges Handeln an der THM. Weitere Informationen erhalten Sie hier: