Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 hat das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen

  • der Rasse oder ethnischen Herkunft,
  • des Geschlechtes,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • des Alters oder
  • der sexuellen Identität

zu verhindern oder zu beseitigen.

Alle Beschäftigten einer Dienststelle haben das Recht sich formfrei zu beschweren, wenn sie sich wegen eines der genannten Gründe benachteiligt fühlen. (§ 13 AGG)

AGG - Ansprechpartnerinnen für die TH Mittelhessen

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Dr. Christine Fröhlich

  • Campus Gießen
    Gebäude C13, Raum 1.22
    Gebäude D15, Raum 2.08
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  • +49 641 309-2930
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Gerhild Donnevert

  • Raum A 822
  • +49 641 309-2334 bzw. 2331
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