Eines der betrieblichen Gremien des Arbeitsschutzes ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA).
Gemäß §11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat er die Aufgabe, zu unterschiedlichen Fragestellungen von Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu beraten.
Somit bietet der ASA allen an der Organisation des Arbeitsschutzes Beteiligten eine regelmäßige Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch. Ziel des ASA ist der ungestörte Betriebsablauf durch die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes. Die Effizienz des ASA hängt wesentlich von einem guten wechselseitigen Informations- und Gedankenaustausch sowie der Regelmäßigkeit der Treffen ab. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz tritt der ASA mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Der ASA ist ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Unternehmerin/Unternehmer oder Beauftragte (Führungskraft mit Entscheidungsfunktion),
  • zwei vom Personalrat bestimmte Mitglieder,
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa),
  • Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt (BA),
  • Sicherheitsbeauftragte.

Darüber hinaus können weitere Teilnehmende, z. B. nach §178 Sozialgesetzbuch IX die Schwerbehindertenvertretung, beratend an Sitzungen des ASA teilnehmen. Anlassbezogen können weitere Personen, wie beispielsweise Brandschutzbeauftragte oder externe Expertinnen und Experten, zu Fachthemen beratend herangezogen werden.

ASA an der THM

Der ASA tritt in de Regel jeweils 2 mal pro Kalenderjahr am Campus Gießen und am Campus Friedberg zusammen. Die Sitzungen werden durch das Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz (FM3) organisiert.

Sicherheitsbeauftragte am Campus Gießen und Friedberg

Eine Übersicht der aktuellen Sicherheitsbeauftragten finden Sie im Intrawiki.