Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seit dem 01. Mai 2004 ist jeder Arbeitgeber zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet.
Stellen Sie sich vor, Sie fehlen wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung mehrere Wochen an Ihrem Arbeitsplatz. Vielleicht sind Sie unsicher, ob Sie ohne größere Probleme wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. In diesem Fall soll Ihnen das BEM die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz erleichtern.
Auch wenn Sie z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung öfter einmal einen Tag fehlen müssen, kann das BEM Ihnen helfen, die Auswirkungen der Arbeit auf Ihre Gesundheit zu analysieren und Schritte zur Verbesserung Ihrer Gesundheit einleiten.
Auslöser, dass wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen müssen, ist die Summe von 30 arbeitsunfähigen (AU) Fehltagen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten. Diese gesetzliche Vorschrift muss der Arbeitgeber einhalten und den Betroffenen ein freiwilliges BEM anbieten. Selbstverständlich können sich Betroffene auch vor Erreichen dieser gesetzlichen Grenze an die BEM-Beauftragten wenden, um gewünschte Maßnahmen möglichst frühzeitig einzuleiten.
Haben Sie Fragen zum BEM? Dann sprechen Sie uns, Ihr BEM-Team, an.
Beschäftigte am Campus Gießen
- Astrid Michalowski (BEM-Beauftragte am Campus Gießen | 0641 309-1092)
- Matthias Böhm (BEM-Beauftragter am Campus Gießen | 0641 309-2315)
- Gitta Ehrenhaft (Personalrat Gießen | 0641 309-2138)
- Tobias Ullrich (Personalrat Gießen | 0641-309-2624)
- Martin Jung (Schwerbehindertenvertretung Gießen | 0641 309-1451)
Beschäftigte am Campus Friedberg
- Kerstin Israel (BEM-Beauftragte am Campus Friedberg | 06031 604-4820)
- Marc Kowal (Personalrat Friedberg | 06031 604-1539)
- Harald Hofmann (Schwerbehindertenvertretung Friedberg | 06031 604-3568)
Bitte bedenken Sie: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll der Sicherung Ihres Arbeitsplatzes und der Erhaltung Ihrer Gesundheit dienen.