Die Technische Hochschule Mittelhessen bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein großes Angebot zur Förderung der Gesundheit. Hier sehen Sie alle Maßnahmen aus den einzelnen Bereichen.
Gesundheitsförderung und Prävention
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge)
- Bewegte Mittagspause
- Ergonomie am Arbeitsplatz
- Hochschulsportprogramm
- Kommunikation (TH Magazin, Homepage, Email Rundschreiben, Intranet, Videoansprache des Präsidenten)
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Rauchfreie Hochschule
- Stressmanagement/Work Life Balance (flexible Arbeitszeiten, Hochschulsportprogramm)
- Tag der gesunden Hochschule
- Weiterbildungsprogramm (Referat für Personalentwicklung, Zentrale Fortbildung Hessen, AGWW, HDM)
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bei Fragen zum Thema Familie und Beruf wenden Sie sich bitte an die Personalverwaltung oder das Gleichstellungsbüro.
- Sämtliche Angebote finden Sie unter folgenden Link
Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Das Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz der Abteilung Facility Management sowie die Personalverwaltung der THM, beraten sie hinsichtlich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge)
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagement (Zugang über THM-Intranet-Personalangelegenheiten)
- Barrierefreiheit (u.a. Schwerbehindertenvertretung)
- Betriebsärztliche Sprechstunde
- Ergonomie am Arbeitsplatz
- Gesundheitsschutz
- Hautschutz
- Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen
- Notfallregelung (Unfall und Brandfall)
- regelmäßige Sicherheitsunterweisungen
- Schutzimpfungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seit dem 01. Mai 2004 ist jeder Arbeitgeber zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet.
Stellen Sie sich vor, Sie fehlen wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung mehrere Wochen an Ihrem Arbeitsplatz. Vielleicht sind Sie unsicher, ob Sie ohne größere Probleme wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. In diesem Fall soll Ihnen das BEM die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz erleichtern.
Auch wenn Sie z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung öfter einmal einen Tag fehlen müssen, kann das BEM Ihnen helfen, die Auswirkungen der Arbeit auf Ihre Gesundheit zu analysieren und Schritte zur Verbesserung Ihrer Gesundheit einleiten.
Auslöser, dass wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen müssen, ist die Summe von 30 arbeitsunfähigen (AU) Fehltagen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten. Diese gesetzliche Vorschrift muss der Arbeitgeber einhalten und den Betroffenen ein freiwilliges BEM anbieten. Selbstverständlich können sich Betroffene auch vor Erreichen dieser gesetzlichen Grenze an die BEM-Beauftragten wenden, um gewünschte Maßnahmen möglichst frühzeitig einzuleiten.
Haben Sie Fragen zum BEM? Dann sprechen Sie uns, Ihr BEM-Team, an.
Beschäftigte am Campus Gießen
- Astrid Michalowski (BEM-Beauftragte am Campus Gießen | 0641 309-1092)
- Matthias Böhm (BEM-Beauftragter am Campus Gießen | 0641 309-2315)
- Gitta Ehrenhaft (Personalrat Gießen | 0641 309-2138)
- Tobias Ullrich (Personalrat Gießen | 0641-309-2624)
- Martin Jung (Schwerbehindertenvertretung Gießen | 0641 309-1451)
Beschäftigte am Campus Friedberg
- Kerstin Israel (BEM-Beauftragte am Campus Friedberg | 0641 309-4820)
- Pia Appel (Personalrat Friedberg | 0641 309-1524)
- Marc Kowal (Personalrat Friedberg | 0641 309-1539)
- Harald Hofmann (Schwerbehindertenvertretung Friedberg | 0641 309-3568)
Bitte bedenken Sie: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll der Sicherung Ihres Arbeitsplatzes und der Erhaltung Ihrer Gesundheit dienen.