Gemäß § 5 HGIG wird bis zur Erreichung von paritätischen Verhältnissen bei gleicher Qualifikation von Frauen und Männern von der Dienststelle ein Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufgestellt. Er gilt jeweils für einen Zeitraum von sechs Jahren und wird in zwei 3-Jahres-Intervallen hinsichtlich des Zielerreichungsgrads überprüft und nachgehalten. Der Frauenförderplan besteht aus einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie aus einem statistischen Abschätzungsteil, der bei der Unterrepräsentanzen von Frauen verbindliche prozentuale Quoten für zu besetzende Personalstellen und möglichen Beförderungen definiert.

Der zweite Teil des Frauenförder- und Gleichstellungsplans dient dem Zweck, Ziele, Prozesse und Maßnahmen zur Umsetzung des Frauenförderplans transparent und evaluierbar zu machen. Er beinhaltet verbindliche Handlungsleitlinien für Personalauswahl- und Berufungsverfahren sowie Maßnahmen zur geschlechtergerechten Personalentwicklung, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Antidiskriminierung von Frauen. Diese sind von allen Organen, Gremien, Funktionsträger_innen und sonstigen Personen an der Hochschule zu berücksichtigen.

Den aktuellen Frauenförder- und Gleichstellungsplan in der Fassung, wie sie im Senat verabschiedet wurde, finden Sie im Intrawiki auf den Seiten der Personalentwicklung.

Hier finden Sie eine gekürzte veröffentlichte Fassung: Frauenförderplan 2020-2026