Allgemeines
Gefahrstoffbevollmächtigte beraten und unterstützen die Hochschulleitung bei der Konkretisierung der Pflichten, die sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung, aber auch aus dem übrigen arbeitsschutzrechtlichen Regelwerk ergeben. Sie sind bei der Ausübung ihrer Aufgaben unmittelbar der Hochschulleitung oder dem Beauftragenden unterstellt.
Die Gefahrstoffverordnung fordert für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung eine Fachkunde im Gefahrstoffbereich. Wenn die Hochschulleitung nicht selbst über die erforderliche Fachkunde verfügt, können entsprechend fachkundige Gefahrstoffbevollmächtigte bestellt werden.
Im Rahmen der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung wurde bereits im Jahr 1989 durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Bestellung eines Gefahrstoffbevollmächtigen empfohlen. Daher lautet die offizielle Bezeichnung in Hessen "Gefahrstoffbevollmächtigter" und nicht "Gefahrstoffbeauftragter".
Rechte
- Gefahrstoffbevollmächtigte sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsfrei.
- Sie dürfen wegen der Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.
- Vortragsrecht bei der Hochschulleitung.
Pflichten
- Ansprechpartner für alle Hochschulangehörigen bei Angelegenheiten zur Umsetzung der GefStoffV.
- Spezielle Beratung der verantwortlichen Leiter bzgl.
- der Beurteilung von Arbeitsstoffen,
- der Aufstellung von Betriebsanweisungen,
- der Durchführung von Unterweisungen,
- der notwendigen technischen Umgestaltung und Ausstattung von Arbeitsräumen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilungen incl. des Explosionsschutzes.
- Hinweisen auf alle Verstöße gegen die GefStoffV, Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften vorzuschlagen und bei den Verantwortlichen auf unverzügliche Abhilfe zu drängen.
- Durchführen spezieller Arbeitsplatzbegehungen und erforderlichenfalls von Messungen in Arbeitsräumen.
- Enge Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsärzten/Betriebsärztlichen Diensten und den weiteren Beauftragten.
- Schnittstelle zu anderen Behörden im Bereich Gefahrstoffrecht.
Der/die Gefahrstoffbevollmächtigte ist der Abteilung Facility Management - Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz angegliedert.