HinSchG - Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Seit dem 02. Juli 2023 gilt in Deutschland das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG).

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dem Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit (bzw. ihrem Studium) an der Technischen Hochschule Mittelhessen (nachfolgend THM) erlangt haben.

Die THM hat auf Grundlage des § 12 Abs. 1 und 2 HinSchG eine interne Meldestelle für solche Hinweise eingerichtet und Meldestellenbeauftragten nach § 14 HinSchG benannt, die eingehende Hinweise bearbeiten, aber auch beratend zur Seite stehen.