Eine uneigennützige und auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine der wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat dazu Regelungen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung veröffentlicht.

Die Technische Hochschule Mittelhessen hat entsprechend der Regelungen Ansprechpersonen zur Korruptionsprävention benannt. Diese sind unmittelbar der Hochschulleitung zugeordnet.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Aufklärung, Beratung und Sensibilisierung der Beschäftigten
  • Beratung und Unterstützung der Dienststellenleitung
  • Entwicklung von Präventionsmaßnahmen
  • anlassbezogene Beratung

Jeder – egal ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende oder Bürgerinnen und Bürger – kann und soll sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens an die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention wenden. Sie können die Ansprechpersonen per E-Mail, schriftlich mittels als „vertraulich“ gekennzeichneten Brief oder persönlich kontaktieren. Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention sind zu vertraulicher Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität des/der Informierenden. Allerdings gilt dies nicht gegenüber der Hochschulleitung und den Strafverfolgungsorganen des Staates (Gerichte, Staatsanwaltschaften), wenn sie von Tatsachen Kenntnis erlangen, die den hinreichenden Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen.

Ansprechpersonen für Korruptionsprävention

Ingmar Böffel

  • Gebäude B11, Raum 2.13
  • +49 641 309-1011
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • vCard herunterladen

Anette Jennemann

  • Gebäude B 10, Raum 1.14
  • +49 641 309-1022
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • vCard herunterladen