Bitte senden Sie Ihre Fragen und Anregungen zum Thema Arbeitssicherheit oder Umweltschutz an folgende E-Mail Adressen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Arbeitssicherheit
In erster Linie ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) maßgeblich, wenn es um Fragen der Arbeitssicherheit geht. Hier findet sich folgende Definition: „Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.“ (§2 Abs. 1 ArbSchG)“.
Die rechtssichere Umsetzung der Anforderungen an den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz ist aufgrund der Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Regeln aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen nicht immer einfach. Eine übersichtliche Zusammenfassung und Koordination dieser Anforderungen an den jeweiligen Arbeitsplatz ist daher unerlässlich.
Zugriff auf das Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem (AGUM) kann nur aus dem THM-Netz erfolgen.
Informationen zu Arbeitssicherheitsthemen (Gesetze, Richtlinien, etc.) finden Sie unter:
Gefährdungsbeurteilungen
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist als ständige Aufgabe durch den Verantwortlichen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches zu betreiben. Bei jeder Änderung von Arbeitsbedingungen sind diese vorausschauend zu beurteilen und zu dokumentieren, um die Gefährdung von Beschäftigten zu vermeiden. Hierfür sind detaillierte Kenntnisse über die bei den Tätigkeiten angewendeten Verfahren und Abläufen, vorkommenden Varianten und Störungen sowie die dabei auftretenden Arbeitsbedingungen erforderlich. Das Sachgebiet FM3 sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Grundausbildung und Training von Ersthelfern und Brandschutzhelfern
Die Aus- und Weiterbildung der Ersthelfer und Brandschutzhelfer der Technischen Hochschule Mittelhessen wird zentral durch das Sachgebiet FM3 organisiert.
Möchten Sie sich als Ersthelfer oder Brandschutzhelfer an der THM zur Verfügung stellen? Dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Sachgebietes FM3.
Die Interne Notfallorganisation mit u.a. Ersthelfern und Brandschutzhelfern, sowie eine Übersicht über die Sanitätsräume und AED´s finden Sie im THM-Intrawiki.
Unfallkasse Hessen
Der Unfallversicherungsträger der THM ist die Unfallkasse Hessen. Hier finden Sie nützliche Informationen zu u.a. Prävention und Seminaren.
Abfallentsorgung
Die logische Abfolge aus Abfallvermeidung, der Wiederverwertung von Wertstoffen und erst als letzte Alternative die Beseitigung von Reststoffen, ist die best mögliche Option aus Sicht des Umweltschutzes und für eine effektive Nutzung der zur Verfügung stehenden Recourcen.
Die Informationen und Verhaltensweisen zur Sammlung und Verbringung von Abfällen sind im Entsorgungsplan zu finden. Entsorgungsplan für Abfalle von A bis Z.
Annahme von Gefahrstoffabfällen im Chemikalienlager
C-Campus Gebäude C10, Raum U.08
Termine nach Vereinbarung
D-Campus Gebäude D15, Raum U.16
Dienstag: 10:00 bis 10:30 Uhr und Donnerstag: 13:00 bis 13:30 Uhr
und nach vorheriger/rechtzeitiger Terminabsprache
Gefahrstoffe
Als Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gelten Substanzen, die ein chemisches Gefährdungspotential aufweisen. Hierzu zählen Reinstoffe (Elemente sowie Verbindungen) oder daraus hergestellte Zubereitungen (Stoffgemische).
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können zu Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen. Daher ist bei Arbeiten mit Gefahrstoffen grundsätzlich Vorsicht geboten. Unfall- und Gesundheitsgefahren sind vorrangig durch technische und organisatorische Maßnahmen zu vermeiden oder ausreichend zu vermindern. Ist dies nicht möglich ist geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) einzusetzen. Bei sämtlichem Umgang mit Gefahrstoffen gilt eine allgemeine Gefahrstoffkatasterpflicht (GefStoffV §6 Abs 10). Zudem muss gemäß §14 Abs.3 der GefStoffV ein Verzeichnis über die gegenüber krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen exponierten Beschäftigten geführt werden. Das Verzeichnis muss Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition enthalten und 40 Jahre aufbewahrt werden.
Bei der Sammlung, Nutzung und Verbringung von Gefahrstoffen ist die strikte Einhaltung der GefStoffV und des Gefahrgutbeförderungsgesetz (GBefGG) sowie des ADR notwendig.
Darüber hinaus finden Sie zum Global Harmonisierte System (GHS), zur Lagerung, dem Transport und der Entsorgung von Gefahrstoffen Information über:
- GESTIS-Stoffdatenbank
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua)
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lagerung (TRGS 510)
- BG RCI
- DGUV-I-213-850
Gesundheitsschutz
Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten. Hierbei sind der Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit eng verbunden.
Im Gesundheitsschutz und der Unfallverhütung spielt die Prävention eine wichtige Rolle. So sind Trainings und Informationen z. B. zur ergonomischen Bildschirmarbeit (richtiges Sitzen, Einstellungen des Bürostuhls und Tisches), richtiges Heben und Tragen, die Pflege der Haut (Hautschutzplan) oder richtiges Verhalten im Straßenverkehr präventive Maßnahmen im Gesundheitsschutz.
Ein weiteres wichtiges Ziel der THM ist die barrierefreie Integration und personenbezogene Gestaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die die Tätigkeit erleichtern und durch welche der Arbeitsplatz (Büromöbel, Stühle, Geräte, Maschinen etc.) entsprechend gestaltet werden kann. Es ist oftmals nicht bekannt, dass eine Vielzahl von Zuschüssen und Förderungsmöglichkeiten durch verschiedene Institutionen möglich sind und auch Beschäftigte selbst diese beantragen können. Unter anderem können Anträge beim Integrationsamt, dem Arbeitsamt oder der Rentenkasse gestellt werden. Gerade bei Büromöbeln kann zum Beispiel mit elektrisch höhenverstellbaren Tischen oder speziell angepassten Bürostühlen Abhilfe geschaffen werden. Genauere Informationen, gerne auch in einem persönlichen Gespräch, erhalten Sie über die Schwerbehindertenvertretung sowie über das Facility Management Sachgebiet FM3.
Weiterere Aspekt des Gesundheitsschutzes sind z.B. der aktive Nichtraucherschutz und Hygieneregeln in Grippezeiten.
- UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1/GUV-V A1 bzw. DGUV-V 1)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Rückenschule (Heben und Tragen der BGHW, Poster "Denk an mich dein Rücken" , "Fit im Job" und "Bewahren Sie Haltung" der UKH)
- Den aktuellen Hautschutzplan finden Sie im Intrawiki
- Information zur Arbeitsplatzergonomie
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua)
- Studie Vorteil Vorsorge der FELIX BURDA STIFTUNG
Umweltschutz
Die THM legt großen Wert auf effizienten Umweltschutz, auf einen umweltgerechten Betriebsablauf und dass sich das betriebliche Handeln im vorgegebenen rechtlichen Rahmen bewegt. Ein vorrangiges Ziel der THM ist die nachhaltige Entwicklung in Lehre und Forschung, wissenschaftlichen Dienstleitungen, im technischen Betrieb und in der Verwaltung.
Informationen zu umweltrelevanten Themen (Gesetze, Richtlinien, etc.) finden Sie unter:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG)
Direkte Anwendungsbereiche der THM im Umweltschutz sind z. B. die betrieblichen Praxis, das Ressourcenmanagement, die Raumluftqualität oder Aspekte, die für den Umgang mit Laserdruckern und Kopierern zu beachten sind.
Kontakt
Kontakt zu Medical Airport Service- Betriebsärztinnen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Natascha Herbert
Sachgebietsleiterin Arbeitssicherheit/Umweltschutz
- Gebäude B10, Raum 0.08
Ostanlage 39
35390 Gießen - +49 641 309-1731
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Amelie Ritter
Arbeitssicherheit/Umweltschutz
- Gebäude B10, Raum 0.08
Ostanlage 39
35390 Gießen - +49 641 309-1733
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Matthias Binz
Arbeitssicherheit/Umweltschutz
- Gebäude B10, Raum 0.08
Ostanlage 39
35390 Gießen - +49 641-309 1737
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