Eine Beschäftigung an der Hochschule wird i.d.R. an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) geknüpft.
Die aktuelle Fassung des TV-H finden Sie beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) hier.
Ihre Ansprechpersonen
Christina Aktaş
Fachbereiche W und ME; ZeKoLL; ZQE; Studiengangsentwicklung; International Office; ZDH; Präsidium; ProTHM; Nachhaltigkeit
- Ostanlage 39, 35390 Gießen
Gebäude B11, Raum 2.08 - +49 641 309-1071
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Veronika Gaier
Fachbereich Bau; Haushalt/Einkauf; Hochschulsport; Referat Neue Medien; IT-Services; Referat für Digitalisierung
- Ostanlage 39, 35390 Gießen
Gebäude B11, Raum 2.15 - +49 641 309-1053
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Karina Herzberger
Facility Management; Referat für Hochschulplanung; Geschäftsstelle Gremien/Fundraising; Presse und Öffentlichkeitsarbeit; Hochschulkommunikation und Marketing; Frauenbeauftragte Gießen/Wetzlar; Personalrat Gießen; Fachbereich M; KompZ etem
- Ostanlage 39, 35390 Gießen
Gebäude B11, Raum 2.17 - +49 641 309-1062
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Kathrin Luh
Fachbereiche Gesundheit & E-Health, MNI; Studiensekretariat; Zentrale Studienberatung
- Ostanlage 39, 35390 Gießen
Gebäude B11, Raum 2.15 - +49 641 309-1048
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Marc May
Fachbereiche EI, IEM, MND und WI; KompZ AutoM, KITE, LOTuS, NanoP; Fernstudienzentrum; Bibliothek
- Ostanlage 39, 35390 Gießen
Gebäude B11, Raum 2.17 - +49 641 309-1056
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Lena Roth
Fachbereiche LSE und MuK; KompZ BioTecMed, ZEuUS; Referat Transfer; Referat Forschung u. wiss. Nachwuchs; BliZ; Sprachenzentrum; Förderangelegenheiten
- Ostanlage 39, 35390 Gießen
Gebäude B11, Raum 2.08 - +49 641 309-1046
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David Hautmann
studentische Aushilfen
- Ostanlage 39, 35390 Gießen
Gebäude B11, Raum 2.17 - +49 641 309-6512
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Arbeitszeitreduzierung
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit zu reduzieren, insbesondere dann, wenn ein Kind unter 18 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger zu betreuen ist. Auch während der Elternzeit besteht die Möglichkeit in geringerem Umfang tätig zu sein. Darüber hinaus gibt es noch andere persönliche Gründe, welche eine Arbeitszeitreduzierung rechtfertigen können.
Der Antrag auf Arbeitszeitreduzierung ist im Vorfeld mit der/dem jeweiligen Vorgesetzen abzustimmen. Die Antragstellung erfolgt persönlich durch die/den Beschäftigten.
Arbeitszeitaufstockung
Bei der Aufstockung der Arbeitszeit wird der bestehende Arbeitsvertrag vorübergehend oder auch dauerhaft geändert, z. B. bei Ausfall einer/eines Mitarbeiterin/Mitarbeiters o. ä. Die Änderung betrifft ausschließlich die Arbeitszeit, sonstige Regelungen des Arbeitsvertrages bleiben unberührt.
Ein Antrag durch die/den Abteilungsleiter/in oder Dekan/in wird an die Personalabteilung gestellt, ein Antragsformular ist im Intrawiki hinterlegt. Bestenfalls bestätigt der/die Beschäftigte gleichzeitig mit der Antragsstellung, das Einverständnis zur Aufstockung der Arbeitszeit. Im Folgenden trägt die Entscheidung über die Notwendigkeit der Arbeitszeitaufstockung das Präsidium.
Eingruppierung
Alle nach dem Tarifvertrag Hessen (TV-H) beschäftigten Personen sind gemäß §§ 12, 13 TV-H in Verbindung mit der geltenden Entgeltordnung zum TV-H, Anlage A, eingruppiert.
Für jede/n Beschäftigte/n liegt eine Arbeitsvorgangsbeschreibung (AVB) vor, in der die auszuübenden Tätigkeiten aufgeführt sind. Die Aufgaben werden formal an die/ den jeweiligen Beschäftigten durch die Dienststellenleitung übertragen.
Ändern sich im Laufe der Beschäftigung die auszuübenden Tätigkeiten bzw. ist eine Änderung der Tätigkeiten geplant, ist auch die Arbeitsvorgangsbeschreibung anzupassen. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Änderung der Tätigkeiten gleichzeitig eine veränderte Eingruppierung rechtfertigt. Letztendlich entscheidet die Dienststellenleitung über die zu übertragenden Aufgaben.
Neben der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe sind alle Beschäftigten gem. § 16 TV-H einer Stufe zugeordnet. Diese Stufen sind flexibel; allgemeine Regelungen dazu finden Sie auch in § 17 TV-H.
Kündigung
Beschäftigte können ihr Beschäftigungsverhältnis gemäß den Vorschriften des Tarifvertrags Hessen jederzeit, unter Beachtung der Kündigungsfristen, beenden.
Für befristet Beschäftigte gelten die Kündigungsfristen gemäß § 30 TV-H, für unbefristet Beschäftigte § 34 TV-H.
Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses
Gemäß § 33 Abs. 1b TV-H besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses zu stellen. Unbedingt vor Antragsstellung ist mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten der mögliche Zeitpunkt der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses zu klären.
Arbeitszeugnisse
Arbeitszeugnisse werden an der Technischen Hochschule Mittelhessen durch die Personalabteilung erstellt und durch die Dienststellenleitung unterschrieben.
Wer aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet, hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Zu beachten ist, dass die Ausstellung nicht automatisch erfolgt, eine kurze Benachrichtigung an die/den zuständigen Sachbearbeiter/in ist notwendig.
Bei Nichtbeantragung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses wird lediglich ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt. Dieses enthält persönliche Angaben, Beschäftigungsdauer und Angaben zum Aufgabengebiet, jedoch keine Bewertung der Arbeitsleistung oder des Verhaltens.
Unter Angabe eines triftigen Grundes (z. B. Vorgesetztenwechsel, Eintritt in Mutterschutz/Elternzeit, Änderung Ihres Tätigkeitsfeldes oder ähnliches) besteht ein Anspruch auf die Ausstellung eines (qualifizierten) Zwischenzeugnisses. Die Ausstellung erfolgt im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis nicht automatisch bei Eintritt einer Änderung, sondern ist in jedem Fall durch die/ den Mitarbeiter/in unter Angabe des triftigen Grundes bei der/ dem zuständigen Sachbearbeiter/in der Personalabteilung zu beantragen.
Downloads
- Informationen zu den Rahmenbedingungen als Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter an der THM (pdf-Dokument)
- Checkliste für neue Beschäftigte aus dem Ausland (deutsche Fassung| pdf-Dokument)
- Checklist for new employees from abroad (englische Fassung | pdf-Dokument)