Untenstehend finden Sie allgemeine Informationen zu den einzelnen Themengebieten.Bei konkreten Fragen oder weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich gerne an Ihre zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen "Beschäftigte TV-H" und "Beamte/Professur"
Familiengerechte Hochschule
Der Technischen Hochschule Mittelhessen ist es ein zentrales Anliegen allen Hochschulangehörigen ein gutes Unterstützungsangebot zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Familienfreundlichkeit als Querschnittsthema ist integraler Bestandteil der Hochschulentwicklung. Informationen und Angebote, beispielsweise zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder zu Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige finden Sie hier: https://www.thm.de/personalentwicklung-und-gleichstellung/gleichstellung/familiengerechte-hochschule.html
Kindergeld
Den Anspruch und die Voraussetzungen für den Erhalt des Kindergeldes regelt das Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Informationen über die Berechtigung und die Auszahlung des Kindergeldes finden Sie auf den Seiten der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Anträge auf Kindergeld finden Sie hier.
Kinderzulage
Gemäß § 23 a des Tarifvertrages Hessen wird unter Erfüllung der dort aufgeführten Voraussetzungen eine Kinderzulage gewährt, welche monatlich gezahlt wird.
Der Antrag auf Kinderzulage ist bei der Hochschulbezügestelle der Univeristät Kassel zu stellen. Das Antragsformular finden Sie hier.
Flexible Arbeitszeit durch Gleitzeit und mobile Arbeit
Alle Beschäftigte der Technischen Hochschule Mittelhessen nehmen seit Januar 2019 verpflichtend an der Gleitzeit teil.
In der gleitenden Arbeitszeit gilt ein Arbeitszeitkorridor von morgens 6.00 Uhr bis abends 20.00 Uhr, in welchem die Arbeitszeit geleistet werden kann. Kernzeiten sind in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr möglich und dementsprechend verbindlich.
Weiterhin wurde in einer Dienstvereinbarung die Möglichkeit der mobilen Arbeit festgelegt, welche je nach persönlichen Voraussetzungen bis zu 50 % der Arbeitszeit genutzt werden kann - vorbehaltlich der engen Absprache mit dem direkten Vorgesetzten und der Art der Arbeitsleistung. Zu beachten ist ebenfalls, dass bei Beschäftigungsaufnahme eine Wartezeit für die Inanspruchnahme von mobiler Arbeit vorgesehen ist.
Im intrawiki Sie finden weitere Informationen zur gleitenden Arbeitszeit, sowie zur mobilen Arbeit.