Lehrbeauftragte

Lehraufträge werden zur Ergänzung des Lehrangebots an Beschäftigte und externe Personen vergeben. Lehrbeauftragte sind selbstständig und nebenberuflich tätig, außerdem ist in der Regel ein Hochschulabschluss Voraussetzung für die Erteilung eines Lehrauftrages.

Lehraufträge werden semesterweise vergeben. Die Beantragung sowie die Erteilung erfolgen vor Semesterbeginn, die Abrechnung erfolgt nach Ende der Lehrveranstaltung durch den Lehrbeauftragten. Die Vergütung richtet sich unter anderem nach dem Korrekturumfang.

Die Rahmenbedinungen, Richtlinien und den Antrag finden Sie im Intrawiki.