Für Dienstreisen, die
- zur unmittelbaren Erledigung der sich aus dem Amt oder der Funktion an der THM ergebenden Aufgaben außerhalb der Dienststelle notwendig sind,
- für Fort- und Weiterbildungen im dienstlichen Interesse
- und Exkursionen,
besteht ein Anspruch auf Reisekostenerstattung.
Für all diese Reisearten ist im Vorfeld eine Genehmigung der/ des Vorgesetzten schriftlich einzuholen. Ohne Genehmigung besteht kein Anspruch auf Reisekostenerstattung und es liegt kein Unfallversicherungsschutz vor.
Der Reisekostenanspruch wird bei Inlandsreisen nach dem geltenden Hessischen Reisekostengesetz (HRKG) sowie den Verwaltungsvorschriften zum HRKG und deren Ausführungshinweise, bei Auslandsreisen nach der Auslandsreisekostenverordnung des Bundes (ARV) und den Verwaltungsvorschriften zur ARV sowie dem Bundesreisekostengesetz (BRKG), ermittelt und an den Dienstreisenden erstattet.
Die THM bietet zur Vereinfachung der Planung und Durchführung von Dienstreisen die Nutzung eines Travelmanagements an, welches für Sie die Buchungsleistungen zu Hotel-, Fahrt- und sonstigen Leistungen vornimmt. Diese Kosten werden im Vorfeld direkt von der THM übernommen.
Alle notwendigen Informationen, gültige Formulare zur Reisekostenerstattung und Informationen zum Travelmanagement finden Sie im Intrawiki.