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Wir informieren Studierende und Mitarbeiter:

Das Zentrale Prüfungsamt informiert über eine Anpassung der Sprechzeiten für Begalubigungen.

Ab sofort findet die Beglaubigungssprechstunde ausschließlich donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr statt.

Die bisher zusätzlich angebotene Beglaubigungssprechzeit am Dienstag entfällt. Durch die Anpassung werden die Serviceleistungen des Zentralen Prüfungsamts weiterhin zuverlässig sichergestellt. Die internen Abläufe und Zuständigkeiten wurden entsprechend angepasst. Bitte beachten Sie die geänderten Sprechzeiten bei der Planung Ihrer Anliegen. Außerhalb der Sprechzeit können Anliegen weiterhin über die bekannten Kommunikationswege mit dem Zentralen Prüfungsamt abgestimmt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Zentrales Prüfungsamt

Sie engagieren sich ehrenamtlich im Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr oder einer anerkannten Hilfsorganisation. Was passiert, wenn ein Einsatz mit einer Prüfung oder Studienleistung kollidiert? Hier finden sie die FAQ.

13. Änderung der Allgemeinen Bestimmungen 

Achtung: Zum 1. Juni 2026 ändert sich das Zustimmungsverfahren

FAQ zur Änderung des „Zustimmungsverfahren“Neu! Merkblatt und Anträge

Der Senat hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 die 12. Änderung der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen beschlossen. Im Rahmen dieser Änderung wurden aufgrund der Einführung der neuen Prüfungsverwaltung  die Anmeldfristen für das Sommersemester 2026 geändert.

Wie gewohnt stellen wir Ihnen hierzu FAQ zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Zentrales Prüfungsamt Sprechzeiten

Liebe Studierende,

     wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Atteste die Sie über das Portal "www.medizineu.de" erwerben und bei Ihrem Fachbereichssekretariat abgeben, als Täuschungsversuche (vgl. § 11a AB) gewertet werden.

Bitte beachten Sie auch weiterhin, dass an der THM

  1. das Verfahren zum krankheitsbedingten Rücktritt und
  2. die Verwendung des hochschuleinheitlichen  Attestes bzw. eines Attetstes dass identische Angaben enthält 

verpflichtent gilt.  Gerne stehen wir Ihnen für Beratung hierzu zur Verfügung.

Der Senat hat am 21. Februar 2024 die 10. Änderung der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen der THM beschlossen.

Die Änderungen sind im Kontext des Umgangs der THM mit KI generierter Unterstützung bei Prüfungen erfolgt und treten zum 1. April 2024 in Kraft.

Direkt zu den FAQ hier. 

Am 22.02.2023 wurde die Verwaltungskostenordnung  (VwKostO-MWK) geändert.  Für die folgenden Aufgaben im ZPA werden entsprechend die Gebühren angepasst:

  • Die Prüfungsgebühren für die Hochschulzugangsprüfungen für beruflich Qualifizierte wird von 200 € auf 250 € angehoben.
  • Für die Erstellung einer Zweitschrift (Zeugnis, Urkunde, etc.) werden jetzt pro Dokument 55 € Gebühren fällig.
  • Die Gebühren für die Übersetzung eines Abschlussdokumentes, werden pro Dokument auf 100 € erhöht.

    Die aktuelle Fassung der VwKostO-MWK finden Sie hier.