Das Prüfungsamt berät die Fachbereiche und wirkt mit bei der Erstellung, Änderung und Genehmigung von Prüfungsordnungen und ist beteiligt bei den Re- und Akkreditierungsverfahren.  Wir beraten Studierende bei Fragen und Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten sowie bei der Anwendung und Auslegung der Prüfungsordnung. Ebenso entscheidet das Prüfungsamt über Widersprüche gegen Prüfungentscheidungen.

Wir verwalten und überwachen die Bescheide bei Nichtbestehen von Prüfungen, beglaubigen und besiegeln Zeugnisse und Urkunden und stellen Vorbeglaubigungen für Auslandslegaliesierungen aus.

Das Prüfungsamt ist zuständig für die Organisation der Hochschulzugangsprüfung für Beruflich Qualifizierte.

Sie haben Ihr Zeugnis oder Ihre Urkunde verloren? Dann stellt Ihnen das Prüfungsamt gerne eine Zweitschrift aus.