Informationen zum Hochschulzugang für Beruflich Qualifizierte

Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder gleichwertiger Abschluss) können eine Hochschulzugangsprüfung (HZP) ablegen, in der die erforderliche Vorbildung und Eignung für ein Studium festgestellt wird. Mit dem Bestehen der HZP erlangt man die fachgebundene Hochschulreife. Diese berechtigt zu einem Studium in einem entsprechenden Studiengang an den Hochschulen des Landes Hessens. Dies wird in der Verordnung über den Zugang für Beruflich Qualifizierte vom 16. Dezember 2015 geregelt.

Gemäß dieser Verordnung wurden hochschulübergreifende Prüfungsausschüsse eingerichtet, die die Hochschulzugangsprüfung für den jeweiligen Studienbereich durchführen.

Die Technische Hochschule Mittelhessen ist für folgende Studienbereiche zuständig:

  • Studienbereich 9, Ingenieurwissenschaften - Teilbereich Maschinenbau
  • Studienbereich 10, Mathematik, Naturwissenschaften, mit Geographie und Informatik - Teilbereich Mathematik und Informatik an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen)