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  • FAQ: Einsätze im Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr oder in Hilfsorganisationen

FAQ: Einsätze im Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr oder in Hilfsorganisationen

Ich engagiere mich ehrenamtlich im Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr oder einer anerkannten Hilfsorganisation. Was passiert, wenn ein Einsatz mit einer Prüfung oder Studienleistung kollidiert?

Ich engagiere mich ehrenamtlich im Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr oder einer anerkannten Hilfsorganisation. Was passiert, wenn ein Einsatz mit einer Prüfung oder Studienleistung kollidiert?

Die THM begrüßt und wertschätzt das gesellschaftliche Engagement ihrer Studierenden ausdrücklich. 

Kann eine Prüfungs-  oder Studienleistung aufgrund eines Einsatzes nicht wahrgenommen werden, gelten die allgemeinen prüfungsrechtlichen Regelungen zu wichtigen Gründen (§ 11 Allgemeine Bestimmungen der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen).

Ob ein wichtiger Grund vorliegt, wird stets im Einzelfall geprüft.

Muss ich meinen Einsatz nachweisen?

Muss ich meinen Einsatz nachweisen?

Ja.

Bitte reichen Sie eine schriftliche Dienst- oder Einsatzbescheinigung Ihrer Organisation ein. Die Bescheinigung sollte Art, Datum und Dauer des Einsatzes dokumentieren. 
Anerkannt werden ausschließlich Bescheinigungen offiziell anerkannter Organisationen, die entsprechende Nachweise ausstellen können.

Was gilt bei bereits im Voraus bekannten Einsätzen?

Was gilt bei bereits im Voraus bekannten Einsätzen?

Sind Einsätze bereits vorab bekannt oder planbar, informieren Sie bitte frühzeitig Ihren Fachbereich beziehungsweise die zuständigen Prüfenden und legen Sie eine entsprechende Dienst- oder Einsatzbescheinigung vor. 

Eine frühzeitige Kommunikation erleichtert die Prüfung möglicher Lösungen.

Habe ich automatisch Anspruch auf einen Nachholtermin?

Habe ich automatisch Anspruch auf einen Nachholtermin?

Nein.

Über Rücktritte, Fristverlängerungen oder mögliche Nachholmöglichkeiten wird jeweils im Einzelfall entschieden. 

Die Entscheidung trifft der zuständige Prüfungsausschuss beziehungsweise die oder der Prüfende im Rahmen der geltenden Prüfungsordnung und des bestehenden Ermessensspielraums.

Kann ich eine laufende Prüfung abbrechen, um zu einem Einsatz zu fahren?

Kann ich eine laufende Prüfung abbrechen, um zu einem Einsatz zu fahren?

Ein Abbruch einer bereits begonnenen Prüfung zur Teilnahme an einem Einsatz ist prüfungsrechtlich grundsätzlich mit Risiken verbunden.

Wird eine laufende Prüfung abgebrochen, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss nach § 11 der Allgemeinen Bestimmungen im Einzelfall darüber, ob ein wichtiger Hinderungsgrund für den Rücktritt vorliegt. Liegt ein solcher Grund nicht vor, gilt die Prüfungsleistung gemäß § 11 Abs. 6 als mit „nicht ausreichend“ bewertet.

Studierende werden daher gebeten, bei bereits bekannten Prüfungsterminen ihre Verfügbarkeit gegenüber ihrer Organisation entsprechend zu berücksichtigen. Prüfungen sind verbindliche Bestandteile des Studiums und sollten bei der persönlichen Einsatzplanung angemessen berücksichtigt werden. Soweit möglich, sollte die Übernahme eines Einsatzes anderen verfügbaren Einsatzkräften überlassen werden.

Während einer laufenden Prüfung sind zudem die organisatorischen Vorgaben der Prüfungsaufsicht einzuhalten. Ein Verlassen des Prüfungsraums kann prüfungsrechtliche Folgen haben und wird im Rahmen der geltenden prüfungsrechtlichen Bestimmungen bewertet.

Die Entscheidung, ob ein wichtiger Hinderungsgrund im Sinne des § 11 der Allgemeinen Bestimmungen vorliegt, trifft ausschließlich der zuständige Prüfungsausschuss.

Wird mein ehrenamtliches Engagement an der THM anerkannt?

Wird mein ehrenamtliches Engagement an der THM anerkannt?

Ja.

Die THM würdigt gesellschaftliches und soziales Engagement ausdrücklich. In vielen Studiengängen können entsprechende Tätigkeiten unter den Voraussetzungen der jeweiligen Prüfungsordnung auch im Studium berücksichtigt werden.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Fachbereich oder dem Zentralen Prüfungsamt.

An wen kann ich mich wenden?

An wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen zu Prüfungen und Studienleistungen wenden Sie sich bitte frühzeitig an:

die zuständige Prüferin oder den zuständigen Prüfer,
den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs oder
das Zentrale Prüfungsamt.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme erleichtert die Prüfung möglicher Lösungen im Einzelfall.

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Am Donnerstag, den 06.08., finden im Zentralen Prüfungsamt keine Beglaubigungen statt.


Prüfungsrechtliche Beratung

ab sofort vor Ort wieder Dienstags und Mittwochs von 9 -12 Uhr möglich! Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche und vertrauliche Beratung während unserer Sprechzeiten vor Ort Di. und Mi. oder nach Vereinbarung zur Verfügung.



Anpassung der Beglaubigungssprechzeiten im Zentralen Prüfungsamt

Das Zentrale Prüfungsamt informiert über eine Anpassung der Beglaubigungssprechzeiten. Ab sofort findet die Beglaubigungssprechstunde ausschließlich donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr statt.

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