Wann fällt die Corona Satzung weg?
Die Satzung der Technischen Hochschule Mittelhessen über Abweichungen im Prüfungsrecht während der Sars-CoV-2-Pandemie läuft zum 30. September 2022 aus. Ab dem Wintersemester 2022/2023 gibt es die Corona Satzung nicht mehr.
Gibt es die Freischussregelung an der THM weiterhin?
Nein, die Freischussregelung entfällt an der THM zum Wintersemester 2022/2023.
Wie lange darf ich einen im Sommersemester 2022 erworbenen Freischuss an der THM einsetzen?
Ein bis zum 30. September 2022 erworbener Freischuss kann darüber hinaus genutzt werden. Das bedeutet, dass Sie Ihren Freischussversuch aus dem Sommersemester 2022 nicht zwingend im nächstem Wintersemester einsetzen müssen.
Wo finde ich aktuelle Regelungen zum Studienbetrieb unter Corona an der THM?
Alle Informationen zum Coronavirus, insbesondere die Hygieneregeln, finden Sie auf unserer Hompage.
Was muss ich tun, wenn ich Corona positiv bin und nicht an meiner Klausur teilnehmen kann?
Bitte legen Sie im Fachbereichssekretariat ein entsprechend positives Testergebnis eines Testcenters vor. Bitte geben Sie das Datum ihrer Prüfung(en) an sowie die Bezeichnung(en) Ihrer Prüfungsleistung(en). Bitte nutzen Sie dafür auch den hochschuleinheitlichen Vordruck.
Eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung ihrer Corona Erkrankung ist nicht erforderlich.
Darf ich einen positiven Selbsstest vorlegen?
Nein. Als Nachweis dient nur der Nachweis eines Testcenters.
Wie lange kann ich an Klausuren nicht teilnehmen, wenn ich Corona positiv bin?
Es gelten die aktuellen rechtlichen Vorgaben zur Corona Quarantäne.
Was muss ich tun, wenn ich Corona Symptome vor einer Klausur habe?
Wenn bei Ihnen Corona Symptome bestehen, müssen Sie im Fachbereichssekretariat / Servicepoint eine ärztliche Bescheinigung mit der Dauer Ihrer Beeinträchtigung vorlegen. Nutzen Sie hierfür den hochschuleinheitlichen Vordruck ärztliches Attest für die Dauer Ihrer Prüfungsunfähigkeit
Habe ich einen Anspruch auf eine Alternativprüfung, wenn ich aufgrund einer Corona Erkrankung oder aufgrund von Corona Symptomen nicht an einer Klausur teilnehmen kann?
Nein. Mit Aufhebung der Corona Satzung der THM zum Wintersemester 2022/2023 besteht dieser Anspruch nicht mehr.
Was muss ich tun, wenn ich kurz vor meiner Klausur Kontakt mit einer auf Corona positiv getesteten Person hatte?
Bitte machen Sie unbedingt einen Schnelltest in einem Testcenter. Bei einem positiven Testergebnis, reichen Sie dieses bitte unter Angabe des Prüfungsdatums und des Namens Ihrer Prüfungsleistung im Fachbereichssekretariat per Post oder per Mail ein. Nutzen Sie hierfür gerne den Hochschuleinheitlichen Vordruck. Eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung ihrer Corona Erkrankung ist nicht erforderlich.