Ich habe Prüfungsangst, die durch die aktuelle Covid 19 Situation verstärkt wird. Wo bekomme ich an der THM Unterstützung im Umgang mit psychischer Belastung während der Corona-Krise?
Die derzeitigen Einschränkungen im öffentlichen Leben sind auch für die psychische Gesundheit eine große Herausforderung und können mit Belastungen, Ängsten und Sorgen einhergehen. Eine Reihe von telefonischen und digitalen Hilfsangeboten können in dieser Situation helfen. Bitte setzen Sie sich für eine persönliche Beratung mit der Studienberatung in Verbindung. Dort bekommen Sie Unterstützung zum Thema psychosoziale Beratungsangebote an der THM.
Ich muss mich auf meine Prüfung vorbereiten. Ist die Bibliothek für mich aktuell (vituell) zugänglich?
Die Bibliothek bleibt vorerst weiter geschlossen. Informationen zu Online-Angeboten, zur Unterstützung der digitalen Lehre sowie dem Bücherlieferdienst finden Sie unter: https://www.thm.de/bibliothek/
Gibt es an der THM virtuelle Lerngruppen, mit denen ich mich gemeinsam auf anstehende Prüfungen vorbereiten kann?
Bitte wenden Sie sich hierzu an die Studienberatung, Ihre Fachschaft aber auch an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs.
Kann ich gegenwärtig Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen einlegen und werden diese beantwortet?
Ja. Das Widerspruchsverfahren ist an formale Voraussetzungen gebunden, die auch weiterhin gelten. Der Widerspruch ist schriftlich beim Präsidenten über das Prüfungsamt (Wiesenstr. 14. 35390 Gießen) einzulegen. Eine persönliche Abgabe des Widerspruchs ist wegen der aktuellen Situation nicht möglich.
Bekomme ich aktuell Beglaubigungen von Dokumenten durch das Prüfungsamt?
Ja. Da die die Zugänge zur THM sind aktuell geschlossen sind., möchten wir Sie bitten, uns hierfür Original plus Kopie per Post an: Technische Hochschule Mittelhessen - Prüfungsamt, Wiesenstr. 14, 35390 Gießen zuzusenden. Das Rückporto wird übernommen.
Ich habe mein Zeugnis oder meine Urkunde verloren. Bekomme ich momentan eine Zweitschrift im Prüfungsamt?
Ja. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung oder übersenden Sie uns direkt den Antrag für eine Zweitschrift per Post zu.
Ich benötige dringend eine englische Übersetzung meiner Abschlussdokumente. Erhalte ich diese zur Zeit im Prüfungsamt?
Ja. Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.
Satzung der THM über Abweichungen im Prüfungsrecht während der Sars-CoV-2-Pandemie
- Was regelt die neue Satzung?
Die neue Satzung regelt pandemiebedingte Ausnahmen vom aktuell geltenden Prüfungsrecht an der THM zu den Themen alternative Prüfungsformen, Rücktritt, Videokonferenzen, Online-Klausuren etc. . Alle aktuellen FAQ hierzu finden Sie hier. - Für wen gilt die neue Satzung und wann tritt die neue Satzung in Kraft und wie lange hat sie Gültigkeit?
Die Satzung tritt rückwirkend zum 13. März 2020 in Kraft. Alle dort festgelegten Ausnahmen zum Prüfungsrecht gelten dann vorrangig für alle Studiengänge und Prüfungen an der THM.
Sie gilt einschließlich der Änderungen vom 28. Oktober 2020 (AMB 77/2020) und vom 2. Dezember 2020 (AMB 86/2020) bis zur Rückkehr zum normalen Präsenzbetrieb. Hierüber entscheidet das Präsidium der THM. - Wo finde ich die neue Satzung?
Die neue Satzung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der THM rechtswirksam veröffentlicht und kann als Leseversion auf der Website des Prüfungsamts abgerufen werden.