- Geänderte Anmeldefristen für das
Sommersemester 2026 - Bekanntgabe zulässiger Hilfsmittel
(inkl. KI) bei Prüfungen
Geänderte Anmeldefristen für das Sommersemester 2026
ACHTUNG: Geänderte Anmeldefristen für das Sommersemester 2026
Der Senat der THM hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 die 12. Änderung der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen beschlossen. Im Rahmen dieser Änderung wurden aufgrund der Einführung der neuen Prüfungsverwaltung die Anmeldfristen für das Sommersemester 2026 geändert.
Gelten für das Sommersemster 2026 geänderte Anmeldefristen?
Ja. Für das Sommersemester 2026 wird § 4 Abs. 4 der Allgemeinen Bestimmungen ausgesetzt. Für diesen Zeitraum gelten besondere Anmeldefristen für Prüfungen.
Ab wann gilt die geänderte Regelung?
Die Änderung tritt am 1. April 2026 in Kraft und gilt ausschließlich für das Sommersemester 2026 (1. April – 30. September 2026).
Welche Anmeldefristen gelten für Nachklausuren und Prüfungen ohne Vorlesung (KoV) im Sommersemester 2026?
Die Anmeldung zu Nachklausuren sowie Prüfungen ohne Vorlesung (KoV) ist möglich vom: 1. April – 22. April 2026
Welche Anmeldefristen gelten für reguläre Prüfungen des Sommersemesters 2026?
Für reguläre Prüfungen gilt die Frist: 10. Juni – 10. Juli 2026
Muss ich als Studierender sonst noch etwas beachten?
Die speziellen Anmeldefristen gelten nur im Sommersemester 2026. Alle Anmeldungen müssen weiterhin fristgerecht über die üblichen Systeme erfolgen. Danach gelten wieder die regulären Regelungen der Allgemeinen Bestimmungen.
Was passiert nach dem 30. September 2026?
Nach dem 30. September 2026 tritt die Sonderregelung automatisch außer Kraft. Ab dem Wintersemester 2026/27 (01.10.2026) findet § 4 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen wieder uneingeschränkt Anwendung und es gelten wieder die regulären Anmeldefristen.
Wie sind die regulären Anmeldefristen?
Der Meldezeitraum für Prüfungen, die in den Prüfungsveranstaltungswochen angeboten werden, beginnt einen Monat nach Semesterbeginn und endet drei Wochen vor Beginn der ersten Prüfungsveranstaltungswoche.
Individuelle Anmeldefristen – beispielsweise für Blockveranstaltungen – bleiben davon unberührt. Sie werden den Studierenden rechtzeitig, in der Regel zu Veranstaltungsbeginn, in geeigneter Weise durch den Fachbereich bekannt gegeben.
Wer bietet mir Unterstützung, wenn ich weitere Fragen hierzu habe?
Die Kolleginnen und Kollegen der Fachbereichssekretariate sowie das Team des Zentralen Prüfungsamts stehen Ihnen bei weiteren Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Bekanntgabe zulässiger Hilfsmittel (inkl. KI) bei Prüfungen
Bekanntgabe zulässiger Hilfsmittel (inkl. KI) bei Prüfungen
Der Senat der THM hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 die 12. Änderung der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen beschlossen.
Im Rahmen dieser Änderung wurde u. a. die Bekanntgabe über zulässige Hilfsmittel, einschließlich KI-Systeme, eingeführt.
Dürfen Studierende bei schriftlichen Prüfungsleistungen KI-Systeme nutzen?
Der Einsatz von KI-Systemen (z. B. ChatGPT, Bild-KI, Analysetools) ist nur dann zulässig, wenn die prüfende Person dies ausdrücklich erlaubt.
Was beinhaltet die neue Regelung zur Bekanntgabe zulässiger Hilfsmittel?
Die neue Regelung des § 11a (Eigenständigkeitserklärung, Täuschung, Störung, Ordnungsverstoß) verpflichtet Prüfende, die Studierenden rechtzeitig und verbindlich darüber zu informieren:
- welche Hilfsmittel – einschließlich KI-Systeme – zulässig sind,
- in welchem Umfang diese Hilfsmittel genutzt werden dürfen.
Ziel ist es, Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen, damit Studierende genau wissen, welche Unterstützungsmittel sie nutzen dürfen, ohne gegen die Prüfungsordnung zu verstoßen.
Ab wann gilt die neue Regelung des § 11a?
Die Regelung tritt ab dem 01.04.2026 (Sommersemester) in Kraft.
Wann und auf welchem Weg erfolgt die Information über zulässige Hilfsmittel, einschließlich KI?
Die Prüfenden entscheiden, wann, in welcher Form und über welchen Kommunikationsweg die Information bereitgestellt wird.
Sie sind jedoch verpflichtet, Studierende rechtzeitig vor der Prüfung zu informieren, welche Hilfsmittel in ihren Prüfungen zugelassen sind und in welchem Umfang diese genutzt werden dürfen.
Was gilt, wenn meine Prüferin oder mein Prüfer keine erlaubten Hilfsmittel festlegt?
Wenn keine Angaben zu erlaubten Hilfsmitteln gemacht werden gilt: Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Prüfende müssen Studierende eindeutig informieren. Bei Unklarheiten sollten Studierende frühzeitig Rücksprache mit der prüfenden Person halten.
Was müssen Studierende bei der Nutzung von KI beachten?
Wenn KI-Systeme für eine schriftliche Prüfungsleistung verwendet werden:
- müssen alle verwendeten KI-Systeme, Tools und Software angegeben werden,
- müssen alle aus KI übernommenen Inhalte (wörtlich oder sinngemäß) kenntlich gemacht werden.
Diese Pflicht ergibt sich aus § 11a Abs. 1 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen (gültig seit Sommersemester 2024).
Für welche Prüfungen gelten diese Regelungen?
Die Regelungen beziehen sich auf schriftliche Prüfungsleistungen, insbesondere:
- Hausarbeiten
- Seminararbeiten
- Projektberichte
- Bachelor- und Masterthesen
Nicht betroffen sind Klausuren, da dort andere Prüfungsformen und Aufsichtsregeln gelten.