(im Zuge der Einführung von EXA)
2. Was ist die wesentliche Änderung?
Eine Prüfungsanmeldung ist künftig erst dann wirksam, wenn
- das Zustimmungsverfahren vollständig abgeschlossen ist und
- der Anmeldestatus im E-Campus durch das zuständige Fachbereichssekretariat auf „zugelassen“ gesetzt wurde.
Ohne diese Statusänderung liegt keine gültige Prüfungsanmeldung vor. Eine Teilnahme an der Prüfung ist in diesem Fall nicht zulässig.
3. Wie hat sich der Ablauf für Studierende geändert?
Bisher
Der ausgefüllte Antrag wurde innerhalb des Anmeldezeitraums im Fachbereichssekretariat eingereicht. Die Studierenden wurden vom Fachbreichssekretariat angemeldet.
Neu (mit EXA)
1. Recherche eines geeigneten Moduls im E-Campus (Modulkatalog).
2. Übersendung des ausgefüllten Antrags an die Funktionsmailadresse Ihres Prüfungsausschusses (Fachbereichssekretariat bitte in CC).
3. Wenn die Zustimmung Ihres Prüfungsausschusses vorliegt:
4. Einholung der Zustimmung
a.der Prüferin bzw. des Prüfers
b. innerhalb der Anmeldefristen.
c. Spätestens jetzt: fristgerechte Anmeldung zur Prüfung im E-Campus in eigener Verantwortung.
5.Einreichung des vollständig unterschriebenen Antrags im Fachbereichssekretariat.
6. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Status im E-Campus auf „zugelassen“ gesetzt. Erst damit ist die Prüfungsanmeldung wirksam.
4. WoraUf muss ich besonders achten
Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung für die fristgerechte Anmeldung zu Prüfungen im E-Campus bei Ihnen liegt. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Antrag auf Zustimmung mit ausreichend zeitlichem Vorlauf – spätestens jedoch vor Ablauf der Anmeldefrist – einreichen.
Bitte beachten Sie dabei die jeweils unterschiedlichen Anmeldefristen der Fachbereiche.