Warum gibt es die 8. Änderung der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen der THM?
Diese war nötig im Kontext der HHG Novelle vom 28. Dezember 2021.
Wann treten die aktuellen Änderungen der Allgemeinen Bestimmungen in Kraft?
Die 8. Änderung der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen treten zum Wintersemester 2022/2023 in Kraft.
Was ist ein weiterbildender kostenpflichtiger Bachelorstudiengang?
Ein weiterbildender Bachelorstudiengang ist ein kostenpflichtiger grundständiger Studiengang, der sich in der Regel an Personen richtet, die bereits über eine im sekundären Bildungsbereich erworbene Berufsausbildung verfügen, an in dieser Berufsausbildung erworbene Kenntnisse und Kompetenzen anknüpft, auf diese aufbaut, sie vertieft und erweitert und sich der Lernsituation dieses Personenkreises, insbesondere durch digitale Angebote, Fernstudienanteile oder Angebote in Randzeiten, anpasst. Weitere Zulassungsbedingungen ergeben sich aus den Fachspezifischen Bestimmungen.
Was ist ein informelles Teilzeitstudium?
Das Studium kann soweit möglich nach Maßgabe des Landesrechts auf Antrag ganz oder teilweise als informelles Teilzeitstudium durchgeführt werden. Die Möglichkeit des informellen Teilzeitstudiums ist in den Fachspezifischen Bestimmungen zu regeln. Bei einem bewilligten informellen Teilzeitstudium besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines besonderen Lehr- und Studienangebotes. In jedem Fall wird eine Studienberatung vor Aufnahme eines informellen Teilzeitstudiums dringend empfohlen.
Was ist ein formelles Teilzeitstudium?
Darüber hinaus können an der THM gesonderte Teilzeitstudiengänge angeboten werden (formelles Teilzeitstudium). Die formellen Teilzeitstudiengänge stellen ein besonderes organisatorisches Angebot dar, in dem insbesondere Lebensumstände von Studierenden mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen, Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern sowie von Berufstätigen, die im Durchschnitt nicht mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, Berücksichtigung finden.
Wann besteht ein religiöses Arbeitsverbot?
Ein religiöses Arbeitsverbot besteht dann, wenn es den Angehörigen der jeweiligen Religion verboten ist, an bestimmten Tagen zu arbeiten (bspw. der Sabbat im Judentum). Nicht gemeint ist hier die Zugehörigkeit zu einer Religion, sondern das tatsächliche Arbeitsverbot dieser Religion.
Habe ich einen Anspruch auf eine Ersatzprüfung, wenn ich zum Zeitpunkt der Prüfung(en) einem religiösen Arbeitsverbot unterliege?
Auf begründeten Antrag beim Prüfungsausschuss werden Ersatztermine für Prüfungen festgesetzt, an denen aufgrund religiöser Arbeitsverbote nicht teilgenommen werden kann. Die Zugehörigkeit zur entsprechenden Glaubensgemeinschaft und dem damit verbundenen Arbeitsverbot ist mit dem hochschuleinheitlichen Antrag (Anlage 6) schriftlich nachzuweisen. Der Antrag ist in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungstermins zu stellen.
Darf ich alle meine Prüfungen oder Prüfungsteile, die in mündlicher Form durchgeführt werden in begründeten Ausnahmefällen digital als Videokonferenz angeboten bekommen?
Alle Prüfungen oder Prüfungsteile, die in mündlicher Form durchgeführt werden können in begründeten Ausnahmefällen digital als Videokonferenz stattfinden. Die Zustimmung der Prüflinge (Anlage 7) ist im Vorfeld einzuholen. Wird die Zustimmung nicht erteilt, sind alternative Prüfungen im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss anzubieten.
Die Durchführung dieser Prüfungen ist in § 7a Abs. 2 geregelt.
Habe ich einen Anspruch auf Elektronische Fernprüfungen an der THM?
Nein. In begründeten Ausnahmefällen können mit Zustimmung des Präsidiums der THM schriftliche Prüfungen durch Elektronische Fernprüfungen ersetzt werden. Elektronische Fernprüfungen sind Prüfungen, die mithilfe telekommunikationsfähiger Endgeräte außerhalb der Räumlichkeiten der Technischen Hochschule Mittelhessen schriftlich abgelegt werden.