Anlaufstellen
- Zentrales Prüfungsamt (ZPA) – prüfungsrechtliche Beratung [Kontakt ZPA]
- BliZ – Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende – Beratung bei chronischer Erkrankung oder Behinderung [Webauftritt BliZ]
- Prüfungsausschüsse der Fachbereiche – Entscheidung über Nachteilsausgleich [Link zu Prüfungsausschüssen]
- Sachgebiet Gleichstellung / Familiengerechte Hochschule – Unterstützung bei familiären Verpflichtungen [Kontakt Familiengerechte Hochschule]
Nachteilsausgleich
Manche Lebensumstände können es erschweren, Prüfungen unter den üblichen Bedingungen abzulegen – zum Beispiel eine chronische Erkrankung, eine Behinderung, eine Schwangerschaft oder familiäre Betreuungspflichten.
Damit Sie dennoch gleichberechtigte Chancen im Studium haben, sieht das Hessische Hochschulgesetz (§ 25 Abs. 3 HessHG) vor, dass Prüfungsordnungen Regelungen zum Nachteilsausgleich enthalten.
Regelungen
- 6 Abs. 6 AB – Nachteilsausgleich bei länger andauernder/ständiger Erkrankung oder Behinderung (z. B. verlängerte Bearbeitungszeit, technische Hilfsmittel, alternative Prüfungsformen)
- 6 Abs. 7 AB – Berücksichtigung von Mutterschutz oder Betreuungspflichten
- 4 Abs. 3 AB – Prüfende berücksichtigen individuelle Situationen bei Terminen/Anmeldefristen
Anträge
- Zum Antragsformular
- Das Formular "Meldung über eine Schwangerschaft" erhalten Sie auf Anfrage per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.